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Benjamin L.Dezember 2023Sehr angenehmes und informatives Gespräch(Aus dem Französischen übersetzt) Sehr angenehmes und informatives Gespräch, sehr gute Ratschläge, Déborah ist eine sehr sympathische Person, geduldig, um das ganze System und die Möglichkeiten zu erklären, wirklich super Beraterin, tip top!
Heritage F.Dezember 2023Sehr zufrieden mit dem Kundenservice(Aus dem Französischen übersetzt) Ich bin sehr zufrieden mit dem Kundenservice. Danke an Andy für sein offenes Ohr, seine klaren Erklärungen und seine Begleitung bei der Erstellung meines Beitrittsdossiers.
Victoria D.Mai 2023Professionalität und Schnelligkeit(Aus dem Französischen übersetzt) Professionalität und Schnelligkeit. Ich kann diese Firma mit geschlossenen Augen weiterempfehlen.
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Inhaltsverzeichnis
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Alles über die 3. Säule verstehen
Gehören Sie zu den Menschen, die Lebenspläne haben, für die sie viel sparen müssen, oder die ihren Ruhestand gerne in vollen Zügen genießen würden? In der Schweiz erfüllen zwar die erste und die zweite Säule diese Funktion, aber sie reichen oft nicht aus. Deshalb kann es sich lohnen, eine individuelle Vorsorge abzuschließen. Hierbei handelt es sich um die dritte Säule, die viele Vorteile bietet...
In diesem Artikel gibt Ihnen Comparea Antworten auf die Frage, wie die dritte Säule in der Schweiz funktioniert.
Die dritte Säule in der Schweiz: Definition
In der Schweiz besteht das Renten- und Vorsorgesystem aus drei Säulen, von denen zwei obligatorisch sind.
Die erste Säule besteht aus der AHV, was für Alters- und Hinterbliebenenversicherung steht, und der Invalidenversicherung. Dies betrifft alle Personen, die im Land wohnen und arbeiten.
Die Zweite Säule entspricht der beruflichen Vorsorge (BVG), die für alle Schweizer Arbeitnehmer unerlässlich ist. Die dritte Säule hingegen bleibt freiwillig, wenn auch sehr nützlich.
Denn wenn der Zeitpunkt der Pensionierung gekommen ist, können die beiden obligatorischen Säulen im Durchschnitt nur 60 bis 70 % der Höhe des letzten Gehalts garantieren. Dies stellt also eine ziemlich große Lücke zu den Summen dar, die man während seiner aktiven Zeit erhalten hat. Diese Lücke kann jedoch durch die dritte Säule, die auch als individuelle Vorsorge bezeichnet wird, geschlossen werden. Dieser Vertrag kann nur bei Banken oder Versicherungen abgeschlossen werden, da nur diese berechtigt sind, ihn zu vermarkten.
Zu merken
Wichtiger Punkt: Die ersten beiden Säulen können nur 60 bis 70% des letzten Gehalts im Ruhestand garantieren.
Diese private Vorsorge, die 1972 ins Leben gerufen wurde, hat daher vor allem das Ziel, die aus den beiden obligatorischen Säulen bezogenen Renten zu ergänzen, damit Sie eventuelle Pläne verwirklichen und im Ruhestand über einen angemessenen Lebensstandard verfügen können.
Die verschiedenen Verträge zur individuellen Vorsorge
Die dritte Säule wird in zwei Arten unterteilt: gebundene individuelle Vorsorge (oder 3. Säule 3A) und freie individuelle Vorsorge (oder 3. Säule 3B). Sie unterscheiden sich in mehreren Punkten, insbesondere in Bezug auf die Vertragsdauer, die Begünstigtenklausel, die Einzahlungsgrenzen oder auch ihre Besteuerung. Darüber hinaus erfüllt jede Vorsorge unterschiedliche Bedürfnisse.
Die 3. Säule 3A eignet sich perfekt für ein Rentensparprojekt, einen Immobilienkauf, eine Auswanderung in ein fremdes Land oder sogar für eine Niederlassung als Selbstständiger. Die gebundene Selbstvorsorge ermöglicht Ihnen auch eine sehr attraktive Steuersenkung, und zwar jedes Jahr.
Die 3. Säule 3B hingegen eignet sich eher für Sparprojekte über einen genau definierten Zeitraum, da die Bedingungen für den Bezug des eingezahlten Kapitals flexibler sind als bei der 3. Säule 3A. Wichtig ist auch, dass der Steuerabzug bei der freien Selbstvorsorge nur für Personen möglich ist, die in den Kantonen Genf und Freiburg wohnen.
Zu merken
Es ist durchaus denkbar, dass Sie beide Arten der Selbstvorsorge abschließen, um weitere Steuersenkungen zu erhalten.
Die Vorteile des Abschlusses einer 3. Säule
Der Beitritt zu einer individuellen Vorsorge ermöglicht es Ihnen, je nach Ihrer Situation und Ihren Bedürfnissen von zahlreichen Vorteilen zu profitieren.
Zunächst einmal ist die Schweizer 3. Säule eine hervorragende Lösung, um Ihren Ruhestand zu ergänzen und Ihnen ein sorgenfreies Leben nach der Aufgabe Ihrer beruflichen Tätigkeit zu ermöglichen. Dieses Vorsorgesystem bietet Ihnen auch die Möglichkeit, ein interessantes Kapital aufzubauen, um Ihre Projekte zu finanzieren. Dabei kann es sich zum Beispiel um verschiedene Arbeiten in Ihrer Wohnung oder um ein berufliches Projekt handeln. Dank dieser Art von Vertrag können Sie sogar eine Frühverrentung in Betracht ziehen, wenn Sie dies wünschen.
Siehe auch: Säule 3a VS 3b: Die wichtigsten Unterschiede
Ein weiterer Vorteil, den Ihnen die dritte Säule bieten kann, ist die Möglichkeit, Ihre Angehörigen zu schützen. So können sie im Falle von Tod oder Invalidität das gesamte Kapital erhalten, das bei der Unterzeichnung des Vertrags vorgesehen war, wenn er bei einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen wurde. Es ist möglich, diesen Vorsorgevertrag durch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung, zu ergänzen, was interessant erscheint, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind zu arbeiten. Beachten Sie, dass bei einem Beitritt zur dritten Säule über eine Bank nur die zu Ihren Lebzeiten eingezahlten Beträge Ihren Erben zustehen könnten.
Schließlich ermöglicht der Abschluss einer dritten Säule 3A Arbeitnehmern und Selbstständigen, die für den Vorsorgevertrag geleisteten Beiträge von den Steuern abzuziehen. Bei der dritten Säule 3B profitieren Sie ebenfalls von Steuervorteilen, da Sie dank dieser Säule steuerfrei sind, wenn Sie sich entscheiden, Ihr Rentenkapital zu beziehen, im Gegensatz zur dritten Säule 3A.
Zusammenfassung der Vorteile der 3. Säule:
- Rente ergänzen
- Angehörige schützen
- Steuern sparen
- Immobilien erwerben
Voraussetzungen für eine Schweizer 3. Säule
Sie können nur dann einem individuellen Vorsorgevertrag beitreten, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Bezüglich Ihres Alters müssen Sie zum Zeitpunkt des Abschlusses der 3. Säule mindestens 18 Jahre alt sein. Der Vorsorgevertrag endet, wenn Sie das Rentenalter erreichen, kann aber 5 Jahre vorher aufgelöst oder bis spätestens 5 Jahre danach fortgesetzt werden.
Ein weiteres Element, das Sie berücksichtigen sollten, ist Ihre Situation. So müssen Sie, um sich für die Mitgliedschaft in der schweizerischen 3. Säule zu qualifizieren, im Land arbeiten, und als solche Beiträge in die AHV, die erste Säule, einzahlen. Dieser Vorsorgevertrag ist jedoch auch zugänglich, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, aber Sie sollten wissen, dass dies nicht mehr der Fall ist, wenn Sie ausgesteuert werden. Der Abschluss der dritten Säule ist auch möglich, wenn Sie aufgrund einer Teilinvalidität AHV beziehen.
Schließlich ist die dritte Säule eine Vorsorge, die sich an Personen richtet, die in der Schweiz leben und an Personen, die in der Schweiz arbeiten und in einem ausländischen Land wohnen, ebenso wie Grenzgänger. Seit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 2016 im Januar 2021 müssen sich letztere jedoch für den Status Quasiresident entscheiden, wenn sie von den Steuervorteilen profitieren wollen, die die gebundene Selbstvorsorge, also die dritte Säule A, bietet.
Die Obergrenzen der schweizerischen individuellen Vorsorge
Mit einem persönlichen Vorsorgevertrag können Sie sich einen ruhigen Ruhestand sichern, aber beachten Sie, dass die Höhe Ihrer Einzahlungen zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember begrenzt ist und sich von einem Jahr zum anderen leicht ändern kann.
Wenn Sie Arbeitnehmer sind, haben Sie die Möglichkeit, bis zu 7'056 Franken pro Jahr in Ihre dritte Säule 3A zu investieren. Wenn Sie hingegen selbstständig erwerbstätig sind und keine 2. Säule haben, können die Beiträge bis zu 20 % Ihres jährlichen Nettoeinkommens betragen, jedoch nicht mehr als 35'280 Franken. Es scheint wichtig zu erwähnen, dass Sie den Höchstbetrag durchaus in einer einzigen Zahlung einzahlen können.
Zu merken
Abzugsfähige Höchstbeträge für 2024: Für eine angestellte Person liegt der jährliche Höchstbetrag bei 7'056 Franken. Für eine selbstständige Person beträgt er 35'280 Franken.
Was die dritte Säule 3B betrifft, so handelt es sich um einen Vertrag, bei dem es keine Begrenzung der Einzahlungen über das Jahr gibt. Wenn es Ihre Situation zulässt, kann Ihnen dies also die Möglichkeit bieten, Ihre Altersvorsorge durch hohe Beiträge zu optimieren. Achten Sie jedoch darauf, vorher zu berechnen, wie viel Sie in der dritten Säule sparen können, damit Ihre täglichen Ausgaben nicht beeinträchtigt werden.
Die Bedingungen für den Bezug der 3. Säule
Generell können Sie die Gelder, die Sie in Ihre schweizerische 3. Säule investiert haben, beziehen, wenn Sie das Rentenalter erreicht haben, d. h. mit 65 Jahren für Männer und 64 Jahren für Frauen. Allerdings ist es auch möglich, Ihre Ersparnisse 5 Jahre vor oder bis zu 5 Jahre nach dem Fälligkeitsdatum freizugeben.
Es gibt noch viele weitere Fälle, in denen Sie den für Ihre persönliche Vorsorge investierten Betrag zurückerhalten können:
- Sie verlassen die Schweiz, um ins Ausland zu ziehen. Dann müssen Sie nur eine Bescheinigung vorlegen, in der Ihr Wegzug aus der Gemeinde erwähnt wird, und schon können Sie Ihre 3. Säule ernten.
- Sie möchten eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen. Hierfür benötigen Sie einen AHV-Beleg, aus dem Ihr neuer Status hervorgeht, damit Sie die Gelder aus Ihrer 3. Säule abholen können.
- Sie wollen Eigentum erwerben, indem Sie Ihren Hauptwohnsitz kaufen oder bauen lassen.
- Sie beziehen eine Invalidenrente, die aus der 1. Säule resultiert.
- Sie möchten eine Hypothek abbezahlen.
- Sie möchten Beitragsjahre aus der zweiten Säule abbezahlen, damit das Kapital Ihrer persönlichen Vorsorge bei der Pensionierung höher ist.
Alle diese außergewöhnlichen Bedingungen für den Guthabenbezug beziehen sich nur auf die 3. Säule 3A. Wenn Sie sich für die 3. Säule 3B entscheiden, können Sie Ihr Vorsorgekapital jederzeit abrufen, wann immer Sie wollen. Beachten Sie hingegen, dass bei einem vorzeitigen Bezug Strafgebühren anfallen.
Die dritte Säule im Todesfall
Sollte ein Todesfall eintreten, würde dies den Vorsorgevertrag der schweizerischen dritten Säule beenden und das Kapital würde an die Begünstigten ausgezahlt, und zwar in der gesetzlich festgelegten Reihenfolge, wenn es sich um eine dritte Säule 3A handelte. So wären die Anspruchsberechtigten zunächst :
- der Ehepartner verheiratet
- die direkten Nachkommen (d.h. Kinder, Enkelkinder...)
- Personen, die vom Verstorbenen in erheblichem Maße unterstützt wurden
- wer mit ihm mindestens fünf Jahre lang ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft gebildet hat
- wer für den Unterhalt gemeinsamer Kinder aufkommen muss
- die Eltern (nur einer von beiden)
- die Geschwister
- die anderen Erben
Es erscheint sinnvoll, auf die Tatsache hinzuweisen, dass die von den Begünstigten erhaltene Summe der Erbschaftssteuer unterliegt.
Bei einer 3. Säule 3B können die Erben frei gewählt werden, ohne dass dies einer bestimmten Reihenfolge entspricht.
Zusammenfassung
Um die Funktionsweise der dritten Säule in der Schweiz zusammenzufassen, beachten Sie, dass es sich in erster Linie um einen Vorsorgevertrag handelt, der Ihnen einen sorgenfreien Ruhestand sichern und die Renten aus der ersten und zweiten Säule ergänzen soll. Die Bedingungen für den Abschluss sind relativ zugänglich und in vielen Situationen haben Sie das Recht, die in Ihre dritte Säule investierten Gelder abzuheben.
Wenn Sie weitere Informationen über die dritte Säule in der Schweiz wünschen, können Sie gerne unseren Leitfaden Vergleich der 3. Säule-Angebote: Der vollständige Leitfaden
lesen.
Aktualisiert am : 01/02/2024Geschrieben von Joffrey MaitreLeiterin des Bereichs Private Vorsorge bei CompareaErfahren Sie mehr über unser Team klicken Sie hier.
Häufig gestellte Fragen
Das Rentenkapital kann der Person frühestens fünf Jahre vor dem gesetzlichen Rentenalter (64 Jahre für Frauen und 65 Jahre für Männer) ausgezahlt werden. Eine vorzeitige Auszahlung ist jedoch unter den folgenden Bedingungen möglich: Kauf einer Immobilie für den Eigenbedarf; Amortisation eines Hypothekendarlehens; Einkauf von Beitragsjahren in die Pensionskasse; Im Falle einer Scheidung
Im Todesfall sind die Begünstigten : Der überlebende Ehepartner; Die direkten Nachkommen; Die Eltern; Die Geschwister; Die anderen Erben.