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Welche maximale Obergrenze für die dritte Säule?

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Sie wissen sicher, dass zum Jahresende 2022 eine Preiserhöhung für Produkte des täglichen Bedarfs begonnen hat. Diese schlechte Nachricht bringt jedoch eine bessere mit sich, da dies ebenfalls zu einer Erhöhung geführt hat, die diesmal jedoch die Renten der ersten Säule sowie die Obergrenzen der gebundenen Selbstvorsorge betrifft. Möchten Sie mehr darüber erfahren und wissen, wie hoch der Höchstbetrag der dritten Säule im Jahr 2024 sein wird? Finden Sie es in diesem Artikel heraus.

Die Erhöhung der Obergrenzen der 3. Säule im Jahr 2024

Wie in der Einleitung erwähnt, hat der Anstieg der Lebenshaltungskosten zu einer Erhöhung der Obergrenzen für Einzahlungen auf ein Konto für die individuelle Vorsorge geführt. Diese Entscheidung erscheint ziemlich logisch, denn wenn die Höhe der Renten bereits bei Vertragsunterzeichnung festgelegt würde und die Preise für Produkte des täglichen Lebens weiter steigen würden, wäre es schwierig, unsere Bedürfnisse im Ruhestand zu befriedigen. Aus diesem Grund hat der Bundesrat die Erhöhung der Vorsorgeobergrenzen für das Jahr 2024 vorgenommen. In der Regel werden diese alle zwei Jahre überprüft, wobei die letzte Änderung tatsächlich im Jahr 2021 stattfand.
Darüber hinaus scheint es wichtig, die Tatsache zu präzisieren, dass nur der obere Grenzbetrag - also die obligatorische berufliche Vorsorge - vom Bundesrat festgelegt werden kann. Nach der BVV 3 (die sich auf die Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen bezieht) können Sie hingegen jedes Jahr 8 % des oberen Grenzbetrags von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen, wenn Sie von einer Pensionskasse abhängig sind. Andernfalls haben Sie immerhin die Möglichkeit, bis zu 40 % des oberen Grenzbetrags auf Ihr Vorsorgekonto einzuzahlen.

Die Höchstgrenzen der dritten Säule 3A

Wenn Sie in der Schweiz eine unselbstständige Erwerbstätigkeit ausüben und einer Pensionskasse angehören, können Sie pro Jahr maximal 7 056 Franken für Ihr Rentenkapital auf Ihr gebundenes Vorsorgekonto einzahlen. Wenn Sie selbstständig erwerbstätig sind und keine berufliche Vorsorge, d. h. keine zweite Säule, haben, können Sie bis zu 20 % Ihres jährlichen Nettoeinkommens in Ihre dritte Säule einzahlen. Sie dürfen jedoch den Höchstbetrag von 35 280 Franken pro Jahr nicht überschreiten.
Diese Höchstbeträge beziehen sich auf das Geld, das Sie zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember eines jeden Jahres für Ihre Rente einbezahlt haben. Die individuelle Vorsorge bietet Ihnen interessante Steuervorteile, da Ihre Einzahlungen von der Einkommenssteuer abgesetzt werden können. Daher ist es oft ratsam, sich vor den Weihnachtsfeiertagen darum zu kümmern. Beachten Sie auch, dass Sie die Möglichkeit haben, eine einzige Einzahlung zu tätigen, die dem Höchstbetrag der dritten Säule entspricht.

Die Höchstgrenzen der dritten Säule 3B

Bei der freien Vorsorge - oder dritten Säule 3B - gibt es keine Höchstgrenzen für Ihr Rentensparen, da die Einzahlungen nicht begrenzt sind. Die Höhe und die Häufigkeit Ihrer Ersparnisse liegen vollständig in Ihrer Hand. Das liegt vor allem daran, dass diese in den meisten Fällen nicht von den Steuern abgezogen werden können.
Allerdings sind bei der freien Vorsorge Steuerabzüge denkbar, allerdings nur in den Kantonen Genf und Freiburg.
Beispielsweise konnten im Jahr 2022 im Kanton Genf ledige, verwitwete, geschiedene oder getrennt lebende Personen einen Höchstbetrag von 2.196 Franken pro Jahr abziehen. Für verheiratete oder im Konkubinat lebende Personen belief sich der maximale Steuerabzug auf 3 294 Franken. Für jedes unterhaltsberechtigte Kind schließlich wurden bei freier Vorsorge 898 Franken gewährt. Es ist möglich, dass diese Beträge in bestimmten Situationen verdoppelt werden können, weshalb Sie sich für weitere Informationen am besten bei der Steuerverwaltung des Kantons erkundigen.

Wie zahlen Sie in Ihre 3. Säule ein?

Um ein Kapital für Ihren Ruhestand aufzubauen, haben Sie bei den Einzahlungen auf Ihr individuelles Vorsorgekonto die Wahl zwischen verschiedenen Lösungen. Meistens können Sie die Häufigkeit der Einzahlungen sowie die Höhe des Betrags bei Abschluss des Vorsorgevertrags selbst bestimmen. Beachten Sie, dass es durchaus möglich ist, diese Elemente später zu ändern.
Was den Rhythmus betrifft, mit dem Sie Geld in Ihre dritte Säule einzahlen wollen, hängt dies von Ihrer Situation und Ihrer Arbeitsweise ab. Wenn Sie sich zum Beispiel so wenig wie möglich darum kümmern wollen, entscheiden Sie sich für automatische Einzahlungen. So laufen Sie nicht Gefahr, etwas zu vergessen. Sie können auch entscheiden, ob Sie monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder sogar jährlich einzahlen wollen. Wenn Sie vorhaben, Ihr 13. Monatsgehalt am Ende des Jahres vollständig in der dritten Säule zurückzulegen, kann dies eine gute Option sein, damit Sie Ihr monatliches Budget nicht antasten müssen. Auch die Art und Weise, wie Sie Ihre Ersparnisse auszahlen, bleibt Ihnen überlassen. Meistens handelt es sich um eine LSV-Lastschrift, oder aber um eine ESR-Lastschrift, da beide Möglichkeiten den Ablauf vereinfachen.

Der ideale Betrag für Ihre individuelle Vorsorge

Theoretisch sollten Sie, um möglichst günstig zu sparen, den maximalen Betrag aus der dritten Säule für Ihre Altersvorsorge einzahlen können. Doch in der Praxis ist dies nicht unbedingt für jeden denkbar. Denn die Sparfähigkeit ist je nach Profil, Situation oder sogar den Projekten, die Sie verwirklichen möchten, nicht identisch.
So wird eine junge Person, die gerade erst ins Berufsleben eingestiegen ist, wahrscheinlich andere Ziele verfolgen als eine Person, die schon seit vielen Jahren arbeitet und sich dem Rentenalter nähert. In der einen Situation werden die Einzahlungen sicherlich geringer ausfallen als in der anderen. Auch aus diesem Grund stellt die individuelle Vorsorge eine interessante Lösung dar, da sie sich an die Lebensphasen des Einzelnen anpasst und eine sehr willkommene Flexibilität bietet. Es scheint also schwierig zu sein, den idealen Betrag, den man in seine dritte Säule einzahlen sollte, genau zu kennen. Sie können jedoch analysieren, wie hoch Ihre monatlichen Ausgaben und Ihr Einkommen sind, um zu bestimmen, wie viel Sie für Ihren Ruhestand sparen können.
Sie wissen nun, wie viel Sie maximal in Ihre dritte Säule einzahlen können, unabhängig davon, ob es sich um eine gebundene oder freie Vorsorge handelt. Sie haben auch genauere Informationen darüber, wie und wie oft Sie einzahlen müssen, damit Sie eine schöne Rente beanspruchen können. Wenn Sie jedoch der Meinung sind, dass Sie weitere Informationen benötigen, zögern Sie nicht, sich an einen Finanzberater zu wenden!
Joffrey Maitre
Aktualisiert am : 31.01.2024Geschrieben von Joffrey MaitreLeiterin des Bereichs Private Vorsorge bei Comparea
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