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3. Säule und Ehepaar : Der vollständige Leitfaden

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Inhaltsverzeichnis
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Heute schwanken viele Menschen zwischen der Ehe und dem Konkubinat. Es stimmt, dass jede dieser beiden Lösungen mehrere Vorteile, insbesondere auf finanzieller Ebene bietet. Aber wie sieht es mit dem Schweizer System der individuellen Vorsorge aus? Gibt es wesentliche Unterschiede zwischen einer dritten Säule für ein Ehepaar oder für zwei Konkubinatspartner? Ist es besser, einen 3A-Vorsorgevertrag bei einer Bank oder einen 3B-Vertrag bei einer Versicherung abzuschließen? Hier finden Sie einige Antworten.

Die verschiedenen Güterstände in der Schweiz

Um Regeln für die Verwaltung des Vermögens eines Ehepaares sowie für die Vorsorge festzulegen, gibt es in der Schweiz drei Arten von Güterständen.
Die Erwerbsbeteiligung stellt den Grundstand dar, bei dem das Paar keinen Ehevertrag unterzeichnen musste. Sollten sie sich scheiden lassen, müssten sie das Vermögen teilen, das sie während ihrer Ehejahre erworben haben, mit Ausnahme ihrer persönlichen Gegenstände. Da die dritte Säule als ein während der Ehe erworbenes Gut betrachtet wird, muss der Betrag ebenfalls geteilt werden, es sei denn, der Vorsorgevertrag wurde mit dem Geld eines der Ehegatten beglichen.
In Bezug auf den Güterstand der Gütergemeinschaft sind die Regeln für die Aufteilung der dritten Säule eines verheirateten Paares im Falle einer Scheidung ziemlich ähnlich. Denn unabhängig davon, ob es sich um einen Vorsorgevertrag handelt, der bei einem Bankinstitut oder einer Versicherung in der Schweiz abgeschlossen wurde, müssen die während der Ehe gesparten Beträge gleichmäßig zwischen den beiden Parteien aufgeteilt werden.
Schließlich ist die Gütertrennung der von einem Ehepaar gewählte Güterstand, das ihre persönlichen oder gemeinsamen Güter oder auch ihre dritte Säule nicht teilen möchte.

Die 3. Säule in der Schweiz bei Heirat oder Konkubinat

Möglicherweise sind Sie sich nicht sicher, ob Sie Ihren Partner heiraten oder im Konkubinat leben sollen. Sie sollten wissen, dass in Bezug auf Rente oder Steuern, im Rahmen eines individuellen Vorsorgevertrags bei einer Bank oder Versicherung dies im einen wie im anderen Fall gleich bleibt. Wenn Sie also ein Ehepaar sind, bietet Ihnen die dritte Säule 3A die gleichen Steuervorteile wie wenn Sie in einer Konkubinatspaarung leben. Dies ist auch wertvoll mit einer 3. Säule 3B, die als Versicherung angelegt ist.
Dennoch ist es richtig, dass einige Elemente je nach Ihrer persönlichen Situation variieren können. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die schweizerische Besteuerung. So werden bei einem verheirateten Paar die Einkommen zusammengerechnet, was in der Regel zu einem höheren Steuersatz führt, da dieser je nach dem im Haushalt verdienten Geld variiert. Bei einem Paar, das im Konkubinat lebt, ist die Steuererklärung hingegen individuell auszufüllen. Die beiden Ehepartner werden also getrennt für ihr Einkommen und Vermögen besteuert.

Die 3. Säule für ein Ehepaar im Todesfall in der Schweiz

Sollte es bei einem Ehepaar, das eine 3. Säule 3A abgeschlossen hat, zu einem Todesfall kommen, würden die Vorsorgegelder an den überlebenden Ehepartner ausgezahlt. Dieser hat nämlich Vorrang in der Liste der Begünstigten, gefolgt von den eventuellen Kindern des Paares, dann den Eltern sowie den Geschwistern. Handelt es sich hingegen um einen Vertrag der 3. Säule 3B, der bei einer Versicherung abgeschlossen wurde, können die Begünstigten vom Versicherten frei gewählt werden.
Bei einem Paar, das in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebt, und bei dem einer der beiden Ehepartner stirbt, ist es auch möglich, dass der überlebende Partner Hauptbegünstigter sein kann, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
  • die verstorbene Person hat die überlebende Person in erheblichem Maße unterstützt;
  • mindestens ein gemeinsames Kind ist unterhaltsberechtigt;
  • ein Nachweis über ein Zusammenleben über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren kann erbracht werden.
Zusammenfassend scheint der Abschluss einer 3. Säule in der Schweiz für ein Ehepaar trotzdem vorteilhafter zu sein als im Falle eines Konkubinatsregimes, vor allem in Bezug auf das Erbrecht. Diese Schlussfolgerung gilt sowohl für einen individuellen Vorsorgevertrag, der bei einer Bank als auch bei einer Versicherung unterzeichnet wird. Wenn Sie weitere Informationen zu einigen der in diesem Artikel angesprochenen Punkte wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihren Finanzberater.
Joffrey Maitre
Aktualisiert am : 31.01.2024Geschrieben von Joffrey MaitreLeiterin des Bereichs Private Vorsorge bei Comparea
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