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Besteuerung und Steuerabzug der dritten Säule

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Inhaltsverzeichnis
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Die dritte Säule ist Teil des Vorsorgesystems der Schweiz. Sie ermöglicht es Ihnen, Ihr Renteneinkommen zu ergänzen, indem Sie während Ihres gesamten Berufslebens sparen. Sie können auch von Steuervorteilen profitieren, die von verschiedenen Kriterien abhängen. Möchten Sie mehr über die 3. Säule und den Steuerabzug erfahren? Dann sollte Ihnen dieser Artikel einige Antworten liefern.

3. Säule: Steuerabzug bei der gebundenen Vorsorge

Mit der Eröffnung eines gebundenen Vorsorgevertrags, der auch als 3. Säule 3A bezeichnet wird, kommen Sie in den Genuss von Steuervorteilen. So können die im Laufe des Jahres getätigten Einzahlungen von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden, wodurch Sie bei der Berechnung Ihrer 3. Säule-Steuer entlastet werden und von einem niedrigeren Steuersatz als erwartet profitieren. Da diese Steuerabzüge auf Bundesebene verwaltet werden, gelten sie unabhängig davon, in welcher Schweizer Region Sie leben.
Dennoch sollten Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Einzahlungsgrenzen für Vorsorgeverträge beachten. Im Jahr 2024 können Sie bis zu 7 056 Franken pro Jahr in Ihre dritte Säule einzahlen, wenn Sie eine unselbstständige Erwerbstätigkeit ausüben und einer Pensionskasse angehören. Wenn Sie keine 2. Säule haben und selbstständig sind, haben Sie die Möglichkeit, bis zu 20 % Ihres Nettoeinkommens einzuzahlen, wobei Sie den Betrag von 35 280 Franken pro Jahr nicht überschreiten dürfen.
Sie sollten wissen, dass Sie im Falle, dass Sie Ihre Tätigkeit bis zu 5 Jahre nach dem Rentenalter fortsetzen möchten, immer noch von den Steuerabzügen für Ihre 3. Säule profitieren können.

3. Säule: Steuerabzug für die freie Vorsorge

Mit der 3. Säule 3B oder freien Vorsorge können Sie ebenfalls interessante Steuerabzüge erzielen. Anders als bei der gebundenen Vorsorge wird die Besteuerung der 3. Säule 3A jedoch auf kantonaler Ebene geregelt. Ihre Steuerersparnis hängt also davon ab, wo Sie wohnen. In Bezug auf die Besteuerung sind die Kantone Genf und Freiburg am attraktivsten.
Je nach Ihrer Familiensituation (z. B. wenn Sie verheiratet sind und Kinder haben) sowie der Höhe Ihrer jährlichen Einzahlungen können Sie einen attraktiven Steuerabzug geltend machen. Wenn nicht, bringt Ihnen vielleicht eine gebundene Vorsorge bessere Vorteile. Um dies herauszufinden, müssen Sie sich bei der Steuerverwaltung Ihres Kantons erkundigen, die in der Lage ist, die Berechnung Ihrer Steuer für die dritte Säule vorzunehmen.

Besteuerung auf Vermögen, Zinsen und bei Bezug

Während der gesamten Laufzeit Ihres gebundenen Vorsorgevertrags müssen Sie keine Vermögenssteuer zahlen. Für den Fall, dass Sie eine freie Vorsorge abgeschlossen haben, sind Sie hingegen verpflichtet, Ihrem Finanzamt den Rückkaufswert Ihres Vorsorgesparens anzugeben. Dies entspricht der Summe, die Ihnen Ihre Versicherungsgesellschaft zur Verfügung stellt und die Teil der Besteuerung Ihrer dritten Säule ist. Was die Zinserträge Ihrer Vorsorge betrifft, so sind diese nicht steuerpflichtig, ebenso wie eventuelle Überschüsse, die von Ihrer Versicherung ausgezahlt werden.
Was die Besteuerung Ihrer 3. Säule zum Zeitpunkt des Kapitalbezugs betrifft, so hängt dies wieder vom gewählten Vorsorgevertrag ab. Bei einer gebundenen Vorsorge gilt ein reduzierter Steuersatz, der unabhängig von Ihrem sonstigen Einkommen ist. Die Steuerberechnung erfolgt dann auf der Grundlage Ihrer persönlichen Situation sowie der Höhe des Sparguthabens. Umgekehrt gilt: Wenn Sie sich entscheiden, das Kapital aus Ihrer freien Vorsorge zu beziehen, müssen Sie keine Steuern zahlen.

Besteuerung und Steuerabzüge für Grenzgänger

Wenn Sie Grenzgänger sind, können Sie sich durchaus für eine dritte Säule entscheiden, um Ihre Rente aufzubessern. Dadurch können Sie die erste und zweite Säule ergänzen, die Teil des obligatorischen Vorsorgesystems in der Schweiz sind. Es scheint jedoch wichtig zu erwähnen, dass Grenzgänger seit Anfang 2021 nicht mehr so einfach wie zuvor einem individuellen Vorsorgevertrag beitreten können. Um mit ihrer dritten Säule von einem Steuerabzug und einer niedrigeren Steuer profitieren zu können, müssen sie den Status eines Quasi-Ansässigen erlangen. Dazu müssen 90 % ihres Haushaltseinkommens, einschließlich Löhnen, Mieteinnahmen und eventuellen Kapitalanlagen, in der Schweiz besteuert werden. Die Kantone Genf und Freiburg sind die einzigen in der Westschweiz, die diesen Status gewähren, da die anderen Kantone nicht von der Quellensteuer betroffen sind.
Am Beispiel eines Grenzgängers in Genf sind seine Arbeitgeber also berechtigt, die Steuern direkt von seinem Gehalt abzuziehen.
Da sich die Gesetze im Zusammenhang mit der Vorsorge für Grenzgänger ständig ändern, erscheint es sinnvoll, sich regelmäßig darüber zu informieren.

Berechnung des Steuerabzugs für die 3. Säule

Um die Berechnung der Steuer für die 3. Säule einfach vorzunehmen, ziehen Sie einfach den Betrag Ihrer Ersparnisse über das Jahr von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen ab und wenden Sie den für Sie geltenden Steuersatz darauf an. So können Sie leichter feststellen, ob ein gebundener Vorsorgevertrag Ihnen eine schöne Steuerersparnis ermöglicht und ob sich dies aufgrund Ihrer persönlichen Situation lohnt.
Darüber hinaus ist es auch wichtig, daran zu denken, die Berechnung der Steuer auf den Bezug Ihres Kapitals aus der dritten Säule vorzunehmen, um für Ihre Vorsorge Klarheit zu schaffen. Da es nicht immer einfach ist, diese Aufgabe durchzuführen, da die Besteuerung in der Schweiz komplex erscheinen kann, werden online zahlreiche Simulatoren zur Verfügung gestellt. Diese sind völlig kostenlos und die angegebenen Daten werden vertraulich behandelt. Im Allgemeinen werden Sie lediglich gebeten, folgende Angaben in das Formular einzutragen:
  • Ihr Geburtsdatum;
  • Ihr Status: verheiratet, Konkubinat, ledig, geschieden usw.;
  • Anzahl der von Ihnen abhängigen Kinder;
  • Ihr steuerlicher Wohnsitz;
  • Ihr steuerbares Bruttoeinkommen;
  • Die Höhe Ihrer jährlichen Einzahlung;
  • Das Datum, zu dem Sie Ihr Vorsorgekapital beziehen möchten.
Joffrey Maitre
Aktualisiert am : 31.01.2024Geschrieben von Joffrey MaitreLeiterin des Bereichs Private Vorsorge bei Comparea
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