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Alles über die 3. Säule B

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Inhaltsverzeichnis
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Sind Sie an einer Vorsorge interessiert, die Ihnen Flexibilität und Freiheit bietet? Mit einer 3. Säule 3B können Sie nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen sparen, ohne an eine bestimmte Dauer oder Höhe gebunden zu sein. Sie ist auch ein hervorragendes Produkt, um Ihre Angehörigen bei finanziellen Schwierigkeiten abzusichern. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die Funktionsweise und die Vorteile des Vorsorgevertrags der Säule 3B.

Die 3. Säule 3B: Definition

In der Schweiz besteht das Vorsorgesystem aus drei Säulen. Die 1. ist obligatorisch und entspricht der AHV und der IV. Die 2. Säule betrifft die berufliche Vorsorge. Die dritte Säule schließlich wird durch die individuelle Vorsorge repräsentiert und ist in zwei Teile gegliedert: die gebundene Vorsorge - oder 3. Säule 3A - und die freie Vorsorge, die auch 3. Säule 3B genannt wird. Auf letztere Formel wollen wir hier näher eingehen.
Wie der Name schon sagt, bietet Ihnen die freie Vorsorge im Gegensatz zur gebundenen Vorsorge eine gewisse Flexibilität und Beweglichkeit. Das betrifft vor allem die Einzahlungen, die Sie so oft vornehmen können, wie es Ihnen am besten passt. Auch der Betrag, der auf Ihr Vorsorgekonto eingezahlt wird, entscheidet sich nach Ihrer Wahl. Die dritte Säule 3B ist eigentlich ähnlich wie ein Lebensversicherungsvertrag, denn dank ihr haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Projekte zu verwirklichen. Tatsächlich kann es sein, dass Sie eine freie Vorsorge benötigen, um für Ihren Ruhestand zu sparen oder auch um Ihre Angehörigen vor finanziellen Problemen zu schützen, zum Beispiel im Todesfall.

Die Funktionsweise der freien Vorsorge

Die 3. Säule 3B richtet sich an alle Menschen. Sie können sie gleichermaßen abschließen, wenn Sie in der Schweiz oder in einem beliebigen anderen Land leben, wenn Sie angestellt oder selbstständig sind und sogar wenn Sie auf Arbeitssuche sind. Es sind die Versicherungsgesellschaften, die diese Art der freien Vorsorge anbieten. Einer der Vorteile der dritten Säule 3B ist, dass die Laufzeit des Vertrags nicht an den Zeitpunkt des Renteneintritts gebunden ist, wie es bei der dritten Säule 3A der Fall ist. Dadurch können Sie nach Belieben weiter sparen, auch wenn Sie bei Frauen 64 oder bei Männern 65 Jahre alt sind. In der Regel legen die Versicherungsgesellschaften jedoch eine Laufzeit des Vorsorgevertrags von mindestens 3 bis 5 Jahren fest.
Was die Beiträge betrifft, so unterliegen diese keiner gesetzlichen Höchstgrenze, was Ihnen mehr Freiheit beim Sparen bietet. Bei einer 3. Säule 3B können Sie eventuell Ihre Kinder in den Versicherungsvertrag aufnehmen und festlegen, welche Rolle jede Person im Haushalt spielt (derjenige, der versichert ist, derjenige, der die Prämien zahlt usw.). Außerdem kann das Kapital der freien Vorsorge jederzeit abgehoben werden, ohne dass es eines besonderen Grundes bedarf. Schließlich sollten Sie wissen, dass es im Todesfall kein spezielles Gesetz bezüglich der Reihenfolge der Begünstigten gibt.
Die freie Vorsorge umfasst Ihre gesamten Vermögenswerte, seien es Immobilien oder wertvolle Gegenstände, und kann auch verschiedene Anlageformen annehmen, von denen die häufigsten sind:
  • Aktien;
  • Obligationen;
  • Investmentfonds;
  • Sparkonten;
  • strukturierte Produkte;
  • Versicherungsverträge, wie z. B. die Lebensversicherung.

Die Besteuerung der dritten Säule 3B

Während die dritte Säule 3A viele Steuervorteile bietet, ist dies bei der dritten Säule 3B nicht weniger der Fall, auch wenn die Besteuerung bei dieser Art der Vorsorge etwas anders ist. Sie ist nämlich nicht für alle gleich, da sie von den Gesetzen abhängt, die in jedem Schweizer Kanton gelten. Einige von ihnen erlauben es jedoch, die Beiträge teilweise vom steuerpflichtigen Einkommen abzuziehen.

Die steuerliche Absetzbarkeit von Einzahlungen

Da diese Frage auf kantonaler Ebene und nicht auf Bundesebene behandelt wird, scheint es sinnvoller, sich direkt bei der für Sie zuständigen Steuerbehörde zu erkundigen. Dies kann Ihnen die Gewissheit geben, dass Sie die richtige Wahl in Bezug auf die Steuerersparnisse treffen, die Sie mit einem freien Vorsorgevertrag anstelle einer gebundenen Vorsorge erzielen. Zurzeit ist es nur in den Kantonen Freiburg und Genf möglich, die Beiträge für die 3. Säule 3B von der Steuer abzuziehen.

Die Besteuerung der freien 3. Säule

Es ist wichtig zu wissen, dass der Rückkaufswert Ihrer 3. Säule 3B für die gesamte Spardauer steuerpflichtig ist und jedes Jahr bei der Steuerbehörde deklariert werden muss. Der Rückkaufswert ändert sich jährlich und bezieht sich auf den Betrag, den Sie vorzeitig aus Ihrer freien Vorsorge beziehen könnten.
Bei der Kapitalabhebung aus Ihrer freien 3. Säule profitieren Sie von einer Steuerbefreiung. Dies ist wiederum ein wichtiger Unterschied zum gebundenen Vorsorgevertrag, da dieser eine Besteuerung vorsieht, wenn Sie sich entscheiden, Ihre Ersparnisse für den Ruhestand zu beziehen. Dennoch gibt es bei der dritten Säule 3B immerhin eine Situation, die in Bezug auf die Besteuerung weniger offensichtlich ist: der Tod der versicherten Person. In diesem Fall ist es notwendig, sich auf den Wohnort und die Versicherung zu beziehen, die abgeschlossen wurde. Bei einer Versicherung mit "reinem Risiko" ist das Kapital steuerpflichtig, allerdings mit einem reduzierten Steuersatz. Bei einer "gemischten" Versicherung bedeutet dies, dass das Kapital des Vorsorgevertrags der Erbschaftssteuer unterliegt.
Schließlich, wenn es sich nicht um einen Todesfall handelt, entsteht nach der Auszahlung des Kapitals trotzdem noch eine letzte Besteuerung. Sie müssen nämlich das aus Ihrer dritten Säule 3B zurückerhaltene Geld deklarieren, das möglicherweise der Vermögenssteuer unterliegt. Wenn Sie sich für eine Auszahlung in Form einer Rente entscheiden, wird diese wie ein Einkommen besteuert.
Die Wahl einer 3. Säule 3B bringt Ihnen also eine Reihe von Vorteilen, vor allem die Freiheit, den Rhythmus Ihrer Einzahlungen nach Ihren Wünschen gestalten zu können. Einige Elemente können sich je nach gewählter Versicherungsgesellschaft unterscheiden. Wenn Sie also weitere Ratschläge zur freien Vorsorge wünschen, kontaktieren Sie uns.
Joffrey Maitre
Aktualisiert am : 31.01.2024Geschrieben von Joffrey MaitreLeiterin des Bereichs Private Vorsorge bei Comparea
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