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Zuschuss Krankenversicherung Freiburg : Der vollständige Leitfaden

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Inhaltsverzeichnis
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Wie alle Schweizer Kantone gewährt auch Freiburg allen Personen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, Krankenkasse, d. h. Subventionen. Ziel ist es, bedürftigen Haushalten eine gewisse Kaufkraft zu erhalten, während sie gleichzeitig von einer grundlegenden Krankenversicherungsdeckung profitieren. Wie funktioniert der Zuschuss des Kantons Freiburg? Wer kann ihn in Anspruch nehmen? Wie kann man einen Antrag auf einen Krankenversicherungszuschuss beim Kanton Freiburg stellen? Antworten.

Subside Fribourg: Wie funktioniert es?

Der Kanton Freiburg beteiligt sich an der Finanzierung der Krankenversicherungsprämie seiner Bürgerinnen und Bürger mit bescheidenen Mitteln. Die Verwaltung kümmert sich um die Sammlung und Bearbeitung der Anträge auf Unterstützung. Wird der Antrag bewilligt, zahlt der Kanton Freiburg den Zuschuss direkt an die Krankenkasse des Empfängers. Dieser muss den Restbetrag übernehmen, wenn der Zuschuss nicht die gesamte Krankenversicherungsprämie abdeckt.
Achtung, der Zuschuss kann keine Prämien für Zusatzkrankenversicherungen decken.
Die Höhe der Krankenversicherungszuschüsse, die vom Kanton Freiburg gewährt werden, kann jedes Jahr überprüft werden. Außer im Falle einer größeren Veränderung der persönlichen Situation des Versicherten wird der Zuschuss jedoch automatisch von einem Jahr auf das nächste verlängert. Mit anderen Worten: Die Empfänger müssen keine Schritte unternehmen, um ihren Zuschuss zu verlängern, sobald sie ihren Zuwendungsbescheid erhalten haben.

Berechnung des Anspruchs auf Krankenversicherungszuschuss für den Kanton Freiburg

Bei der Berechnung des Anspruchs auf Krankenversicherungszuschuss für den Kanton Freiburg werden mehrere Elemente berücksichtigt.

Die Elemente, die zur Schätzung des Anspruchs auf Zuschüsse herangezogen werden

Um zu bestimmen, wer einen Krankenversicherungszuschuss erhalten kann, stützt sich die Verwaltung auf das massgebende Einkommen, wie es in Artikel 14 des KVG definiert ist. Konkret handelt es sich dabei um das jährliche Nettoeinkommen, das auf dem Steuerveranlagungsbescheid des Kantons Freiburg aufgeführt ist. Die berücksichtigte Steuerperiode ist diejenige, die zwei Jahre vor dem Datum der Einreichung des Antrags auf Krankenversicherungszuschuss liegt.
Die Verwaltungsstellen berücksichtigen auch andere Elemente, deren Zusammensetzung je nach Situation des Antragstellers variiert.
Für unselbständig erwerbstätige Steuerpflichtige oder Rentner werden zum massgebenden Einkommen hinzugezählt:
  • Versicherungsprämien und -beiträge
  • Private Schuldzinsen für den Anteil, der 30 000 CHF übersteigt
  • Private Liegenschaftsunterhaltskosten für den Anteil, der 15 000 CHF übersteigt
  • 5 % des steuerbaren Vermögens
Berücksichtigt werden für selbständig erwerbstätige Steuerpflichtige:
  • Krankenkassen- und Unfallprämien
  • Andere Prämien und Beiträge
  • Der Einkauf von Versicherungsjahren für den 15 000 CHF übersteigenden Anteil
  • Private Schuldzinsen für den 30 000 CHF übersteigenden Anteil
  • Private Liegenschaftsunterhaltskosten für den 15 000 CHF übersteigenden Anteil
  • 5 % des steuerbaren Vermögens
Für an der Quelle besteuerte Personen, wird das massgebende Einkommen berücksichtigt, das dann 80 % des steuerpflichtigen Bruttoeinkommens entspricht, zu dem 5 % des steuerpflichtigen Vermögens des Jahres, das zwei Jahre vor dem Zeitpunkt der Einreichung des Dossiers liegt, hinzugerechnet werden.

Die Höhe des Zuschusses Freiburg

Nachdem das maßgebliche Einkommen des Antragstellers berechnet wurde, vergleicht die Verwaltung es mit der gesetzlichen Grenze. Dadurch kann dem Antragsteller ein Prozentsatz zugewiesen werden, der ihn zu einer prozentualen Ermäßigung berechtigt, die auf die durchschnittliche Krankenversicherungsprämie angewendet wird. Auf diese Weise wird die Höhe des Zuschusses vom Kanton Freiburg bestimmt.
Die Höhe des Zuschusses entspricht also:
  • Mindestens 1 % der durchschnittlichen Krankenversicherungsprämie
  • Und maximal 65 % davon

Subventionsgesuch beim Kanton Freiburg einreichen

Der Kanton Freiburg verlangt von allen Personen, die einen Krankenversicherungszuschuss erhalten möchten, ein bestimmtes Verfahren einzuhalten.

Wie stellt man einen Antrag auf einen Zuschuss in Freiburg?

Ein Antrag auf einen Zuschuss kann gestellt werden:
  • Online, auf der Website der Kantonalen Ausgleichskasse des Kantons Freiburg;
  • Mit einem Papierdossier
Der Antrag muss zwingend vor dem 31. August des laufenden Jahres eingereicht werden. Anträge, die nach diesem Datum eingehen, werden von der Kantonsverwaltung nicht mehr geprüft.

Welche Dokumente müssen eingereicht werden?

Die Antragsteller müssen ihrem Antrag auf Krankenversicherungszuschuss unbedingt die folgenden Belege beifügen:
  • Eine Quellensteuerbescheinigung, ausgestellt von der Kantonalen Steuerverwaltung (KST) für Personen, die der Quellensteuer unterliegen;
  • Ein Krankenversicherungsnachweis für alle Personen im Haushalt;
  • Eine Studienbescheinigung oder die Kopie des Lehrvertrags für alle unterhaltsberechtigten Kinder im Alter von 19 bis 25 Jahren, falls zutreffend.

Welche Verpflichtungen hat ein Versicherter, der bereits einen Zuschuss vom Kanton Freiburg erhalten hat?

Personen, die einen Zuschuss erhalten, müssen ihren Antrag zwar nicht erneut stellen, sind jedoch verpflichtet, unverzüglich Folgendes zu melden:
  • Jede Änderung des Wohnsitzes
  • Die Geburt eines Kindes
  • Jede Änderung des Zivilstandes
Jede Änderung muss durch ein offizielles Dokument belegt werden.
Alexis Milon
Aktualisiert am : 01.02.2024Geschrieben von Alexis MilonLeiterin der Abteilung Krankenversicherung bei Comparea.
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