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Krankenversicherungszuschuss: Was ist das?

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Inhaltsverzeichnis
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In der Schweiz ist es nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung, besser bekannt unter der Abkürzung KVG, obligatorisch, eine Krankenversicherung abzuschließen. Diese Versicherung ist jedoch alles andere als kostenlos. Personen mit bescheidenen Mitteln können von einer Prämienverbilligung profitieren. Die Kantone haben nämlich Subventionen eingeführt, die man als Krankenversicherungszuschuss (KVZ) bezeichnet. Wie funktioniert der Krankenversicherungszuschuss? Welcher Tarif wird angewendet? Wie wird ein Antrag auf Krankenversicherungszuschuss gestellt? Welche Nachweise müssen vorgelegt werden? Antworten.

Krankenversicherungszuschuss: Was ist das?

Der Krankenversicherungszuschuss ist ein Zuschuss, der zur Unterstützung bei der Finanzierung der obligatorischen Krankenversicherung gewährt wird. Für die Prüfung der Anträge und die Vergabe der Zuschüsse sind die Kantone zuständig. Diese setzen den gewährten Betrag frei fest. Tatsächlich hängt der Krankenversicherungszuschuss, den eine Person erhalten kann, von folgenden Faktoren ab:
  • Von ihrem Wohnort
  • Von ihrer familiären Situation
  • Von ihrem Einkommen.
In der Regel wird der Krankenversicherungszuschuss automatisch an Personen vergeben, die Folgendes beziehen:
  • AHV/IV-Zusatzrente
  • Sozialhilfe.
Die Kantone zahlen den Zuschuss nicht an den Empfänger aus, sondern direkt an dessen Krankenkasse, die ihn dann von dem Betrag abzieht, den ihr Versicherter schuldet.
Der Krankenversicherungszuschuss kann nur auf die obligatorische Krankenversicherung angewendet werden, nicht auf die Zusatzkrankenversicherung.

Wie lautet die Tabelle 2024 für den Krankenversicherungszuschuss?

Die Höhe des Zuschusses, der zur Finanzierung eines Teils der gesetzlichen Krankenversicherung gewährt wird, verändert sich in Abhängigkeit von mehreren Faktoren, die wir im Vorfeld genannt haben. Sie sollten sich daher an den Kanton, in dem Sie wohnen, wenden, um die Höhe des Zuschusses und das Einkommen, das Sie nicht überschreiten dürfen, um den Zuschuss zu erhalten, zu erfahren.

Ihre Zuschusskategorie bestimmen

Um Ihnen eine Vorstellung zu vermitteln, ist hier die Höhe des Zuschusses, der vom Kanton Genf vergeben wird. Der Zuschuss variiert je nach der Gruppe, in die Sie aufgrund Ihres Einkommens eingestuft werden.
Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppe 3 Gruppe 4 Gruppe 5 Gruppe 6 Gruppe 7 Gruppe 8 Gruppe 9
Erwachsene 300 CHF 250 CHF 200 CHF 160 CHF 130 CHF 90 CHF 70 CHF 40 CHF -
Junger Erwachsener 191 CHF 191 CHF 191 CHF 191 CHF 191 CHF191 CHF 191 CHF 191 CHF 100 CHF
Kind 104 CHF 104 CHF 104 CHF 104 CHF 104 CHF 104 CHF 104 CHF 104 CHF60 CHF

Die Tabelle 2024 für alleinstehende Personen (mit oder ohne gesetzliche Lasten)

Jeder Antragsteller, der allein lebt, mit oder ohne gesetzliche Lasten, wird von den Dienststellen des Kantons Genf aufgrund seines erklärten Einkommens in eine Gruppe eingeteilt.
Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppe 3 Gruppe 4 Gruppe 5Gruppe 6Gruppe 7 Gruppe 8 Gruppe 9
Person Einzelperson (ohne gesetzliche Belastung) 0 bis 30 000 CHF 30 001 bis 35 000 CHF 35 001 bis 37 500 CHF 37 501 bis 40 000 CHF 40 001 bis 42 500 CHF 42 501 bis 45 000 CHF 45 501 bis 47 500 HF 47 500 bis 50 000 CHF -
Einzelperson mit 1 gesetzlichen Belastung 0 bis 51.000 CHF 51 001 bis 61.000 CHF 61 001 bis 71.000 CHF 71 001 bis 81. 000 CHF 81 001 bis 91 000 CHF 91 001 bis 101 000 CHF 101 001 bis 111 000 CHF 111 001 bis 121 000 CHF 121 001 bis 151 000 CHF
Einzelperson mit 2 gesetzlichen Lasten 0 bis 57.000 CHF 57 001 bis 67.000 CHF 67 001 bis 77.000 CHF 77 001 bis 87.000 CHF 87 001 bis 97.000 CHF 97 001 bis 107 000 CHF 107 001 bis 117 000 CHF 117 001 bis 127 000 CHF 127 001 bis 157 000 CHF
Einzelperson mit 3 gesetzlichen Lasten. 0 bis 63.000 CHF 63 001 bis 73.000 CHF 73 001 bis 83.000 CHF 83 001 bis 93.000 CHF 93 001 bis 103.000 CHF 103 001 bis 113.000 CHF 113 001 bis 123 000 CHF 123 001 bis 133 000 CHF 133 001 bis 163 000 CHF
Einzelperson mit 4 gesetzlichen Belastungen 0 bis 69 000 CHF 69 001 bis 79 000 CHF 79 001 bis 89 000 CHF 89 001 bis 99 000 CHF 99 001 bis 109 000 CHF 109 001 bis 119 000 CHF 119 001 bis 129 000 CHF 129 001 bis 139 000 CHF 139 001 bis 169 000 CHF

Der Tarif 2024 für Paare (mit oder ohne gesetzliche Lasten)

Dasselbe gilt für Personen, die in einer Partnerschaft leben, mit oder ohne gesetzliche Lasten. Achtung, auch hier handelt es sich um den vom Kanton Genf angewandten Tarif. Wenn Sie nicht in diesem Gebiet wohnen, sollten Sie sie nicht berücksichtigen, sondern sich an die Dienststellen wenden, denen Sie zugeordnet sind.
Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppe 3 Gruppe 4 Gruppe 5Gruppe 6 Gruppe 7 Gruppe 8 Gruppe 9
Paar. (ohne gesetzliche Belastung) 0 bis 45 000 CHF 45 001 bis 55 000 CHF 55 001 bis 65 500 CHF 65 501 bis 75 000 CHF 75 001 bis 85 500 CHF 85 501 bis 95 000 CHF 95 501 bis 105 500 HF 105 500 bis 115 000 CHF -
Paar mit 1 gesetzlichen Belastung 0 bis 51.000 CHF 51 001 bis 61.000 CHF 61 001 bis 71.000 CHF 71 001 bis 81.000 CHF 81 001 bis 91.000 CHF 91 001 bis 101.000 CHF 101 001 bis 111.000 CHF 111 001 bis 121.000 CHF 121 001 bis 151.000 CHF
Paar mit 2 gesetzlichen Lasten 0 bis 57.000 CHF 57 001 bis 67.000 CHF 67 001 bis 77.000 CHF 77 001 bis 87.000 CHF 87 001 bis 97 000 CHF 97 001 bis 107 000 CHF 107 001 bis 117 000 CHF 117 001 bis 127 000 CHF 127 001 bis 157 000 CHF
Paar mit 3 gesetzlichen Lasten 0 bis 63.000 CHF 63 001 bis 73.000 CHF 73 001 bis 83.000 CHF 83 001 bis 93.000 CHF 93 001 bis 103.000 CHF 103 001 bis 113 000 CHF 113 001 bis 123 000 CHF 123 001 bis 133 000 CHF 133 001 bis 163 000 CHF
Ehepaar mit 4 legalen Ämtern. 0 bis 69.000 CHF 69 001 bis 79.000 CHF 79 001 bis 89.000 CHF 89 001 bis 99.000 CHF 99 001 bis 109.000 CHF 109 001 bis 119.000. CHF 119 001 bis 129 000 CHF 129 001 bis 139 000 CHF 139 001 bis 169 000 CHF

Wie stelle ich einen Antrag auf Krankenversicherungszuschuss?

Um einen Antrag auf Krankenversicherungszuschuss zu stellen, sollten Sie sich an die zuständige Stelle in dem Kanton wenden, in dem Sie wohnen. Denn jede Verwaltung wendet ihr eigenes Verfahren an. Unabhängig von ihrem Wohnort müssen die Antragsteller jedoch zwingend die folgenden Bedingungen erfüllen:
  • Sie müssen eine Grundkrankenversicherung in der Schweiz abgeschlossen haben
  • Sie dürfen nicht bereits von Ihrem Kanton eine Bescheinigung über die Berechtigung zum Zuschuss erhalten haben
  • Sie müssen volljährig sein (Minderjährige müssen ihren Antrag zusammen mit dem ihrer Eltern einreichen);
  • Sie müssen sicherstellen, dass Sie die von Ihrem Kanton angewandten Bedingungen für die Gewährung des Krankenversicherungszuschusses erfüllen.

Die zu unternehmenden Schritte

Personen, die einen Antrag auf Krankenversicherungszuschuss stellen möchten, haben zwei Möglichkeiten:
  • Den Online-Antrag auf der Website des Krankenversicherungsamtes ihres Kantons durchführen;
  • Einen Papierantrag bei der Zweigstelle einreichen, der sie je nach Wohnort angehören.
Unabhängig davon, welche Methode Sie wählen, müssen Sie das Antragsformular ausfüllen. Dieses ist für jeden Kanton unterschiedlich.

Die anzugebenden Informationen

In der Regel verlangen die Kantone, dass Sie ein Dokument ausfüllen, das die folgenden Informationen umfasst:
  • Die persönlichen Daten des Antragstellers (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse);
  • Der Name der Kasse, bei der er seine obligatorische Krankenversicherung abgeschlossen hat;
  • Seine familiäre Situation (Konkubinat, Kinder etc.)
  • Angaben zu seinen Haushaltsmitgliedern, falls zutreffend;
  • Ob der Antragsteller und sein Ehepartner berufstätig sind oder nicht;
  • Höhe des Haushaltseinkommens
  • Etc.
Zu beachten ist, dass wenn der Antragsteller mit einem Partner zusammenlebt, sein Ehepartner den Antrag auf Krankenversicherungszuschuss zwingend unterschreiben muss.
Die beizufügenden Dokumente
Dem Antragsformular für den Krankenversicherungszuschuss müssen folgende Belege beigefügt werden:
  • Einkommensnachweise für das Jahr n-1
  • Nachweise, anhand derer die Kosten des Antragstellers für denselben Zeitraum bewertet werden können;
  • Kopien von Bankauszügen
  • Nachweise über Eigentumsverhältnisse, falls vorhanden.
Dies ist keine erschöpfende Liste. Wenden Sie sich an die Dienststellen Ihres Kantons, um sich über alle Dokumente zu informieren, die Sie je nach Ihrer persönlichen Situation vorlegen müssen.

Wissenswertes über Zuschüsse in den verschiedenen Kantonen

Alexis Milon
Aktualisiert am : 01.02.2024Geschrieben von Alexis MilonLeiterin der Abteilung Krankenversicherung bei Comparea.
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