Alles über den Totalschaden
5
800+ Kundenbewertungen auf Google
Inhaltsverzeichnis
0 min
Nach einem Unfall kann die Diagnose des Sachverständigen einen sogenannten Totalschaden ergeben. Das bedeutet, dass das Fahrzeug aufgrund einer technischen Unmöglichkeit oder einer zu hohen Reparatursumme nicht repariert wird.
Dieses Damoklesschwert bedeutet oft eine recht begrenzte Erstattung des Fahrzeugs. In diesem Artikel erfahren Sie alles über den Totalschaden. Sie werden auch sehen, dass einige Versicherer solide Garantien für die bestmögliche Entschädigung im Falle eines Totalschadens anbieten.
Was ist ein Totalschaden in der Schweizer Autoversicherung?
Um zu verstehen, worum es geht, ist es wichtig, die beiden Arten des Totalschadens zu definieren. Es stellt sich auch die Frage, ab welchen Beträgen der Versicherer davon ausgeht, dass es sich um einen solchen Schaden handelt.
Technischer Totalschaden
Von einem Totalschaden spricht man aus technischer Sicht, wenn es unmöglich ist, das Fahrzeug zu reparieren. Hier geht es nicht unbedingt um die finanziellen Kosten, sondern wirklich um die Unmöglichkeit, das Auto wieder auf die Straße zu bringen.
Um ein sehr einfaches Beispiel zu geben: Ein ausgebranntes Fahrzeug, von dem nur noch das Fahrgestell übrig ist, kann zum Beispiel nie wieder auf die Straße gebracht werden.
Der wirtschaftliche Totalschaden
Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man, wenn das Auto reparierbar ist und der Versicherer sich dafür entscheidet, die Reparaturen nicht zu finanzieren , weil die Kosten zu hoch sind.
Um zu beurteilen, ob es sinnvoll ist, mit der Reparatur zu beginnen, wird sich der Versicherer für den sogenannten Marktwert des Fahrzeugs interessieren. Das ist der Wert, zu dem das Fahrzeug in seinem bekannten Zustand vor dem Schaden wieder verkauft werden könnte. Er wird diese Angabe dann mit dem Gesamtbetrag der Reparaturen vergleichen.
Wenn bei einem Auto mit einem Wert von 10.000 Franken die Reparaturen 12.000 Franken betragen, wird der Schaden als wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft.
Der Fall des Fahrzeugdiebstahls
Bei einem Fahrzeugdiebstahl ist es auch möglich, als wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft zu werden. Dazu muss das Auto seit 30 Tagen gestohlen worden sein, ohne dass es geortet wurde. Außerdem muss der Eigentümer des Fahrzeugs gegen Diebstahl versichert sein.
Ab welchem Schwellenwert wird der Totalschaden gemeldet?
Um herauszufinden, ab welchem Betrag der Versicherer nicht mehr für die Reparatur des Fahrzeugs aufkommt, ist es wichtig, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu konsultieren. Diese liegen dem Versicherungsvertrag bei Vertragsabschluss bei.
Für die meisten Autoversicherungsgesellschaften gilt: Wenn die Reparaturkosten 60 bis 65 % des Fahrzeugwerts übersteigen, wird der Schaden als wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft.
Wer bestimmt, ob es sich um einen Totalschaden handelt?
Ob es sich um einen Totalschaden handelt, bestimmt ein von der Versicherungsgesellschaft, die die Reparaturen finanzieren muss, beauftragter Sachverständiger. Sein Bericht basiert auf:
- seiner Einschätzung des Zeitwerts des Fahrzeugs,
- seiner Untersuchung der Reparaturkosten, die in der Regel von einer Werkstatt durchgeführt wird,
- seiner Begutachtung des Zustands des Fahrzeugs vor der Reparatur.
Für den Versicherten besteht die Möglichkeit, das Gutachten anzufechten, indem er ein Gegengutachten beantragt. Es ist jedoch möglich, dass diese Anfrage zu seinen Lasten bleibt, je nachdem, was in den Allgemeinen Vertragsbedingungen vorgesehen ist.
Wenn ein Drittversicherer einen Sachverständigen beauftragen muss, kann der Versicherer des Fahrzeugeigentümers bei Uneinigkeit ebenfalls ein Gegengutachten anfordern.
Welche Garantien müssen Sie haben, um bei einem Totalschaden erstattet zu werden?
Achtung, es ist wichtig zu betonen, dass eine einfache Haftpflichtversicherung keine Erstattung im Falle eines Totalschadens, der nicht von einem anderen Fahrer verursacht wurde, ermöglicht. Hier sind also die wichtigsten Garantien, wenn Sie eine Erstattung für diese Art von Schaden erhalten möchten.
Teilkasko
Es ist zum Beispiel möglich, durch die sogenannte Teilkasko entschädigt zu werden. Diese Versicherung deckt gegen Außenrisiken wie:
- Kollisionen mit Tieren,
- Schäden an Fenstern wie Glasbruch,
- Fahrzeugdiebstahl,
- Diebstahl von persönlichen Gegenständen, die sich im Fahrzeug befinden,
- Naturschäden wie Hagel, Erdrutsch oder auch Überschwemmungen.
Wenn also der Gesamtschaden nach einem schweren Unwetter ermittelt wird, muss man über diese Garantie verfügen, um eine Entschädigung beanspruchen zu können.
Kollisionskasko
Die Kollisionskasko ist eine weitere Garantie, mit der der Autobesitzer im Falle eines selbstverschuldeten Kollisionsschadens abgesichert werden kann. Zum Beispiel ist bei einem Unfall mit einem anderen Auto, bei dem der Besitzer Schuld hat, ohne die Kollisionskasko keine Entschädigung möglich.
Hervorzuheben ist auch, dass man von Vollkasko spricht, wenn der Vertrag die Teilkasko und die Kollisionskasko vereint.
Zusätzliche Optionen
Einige Versicherer bieten zusätzliche Optionen an, die zum Vertrag hinzugefügt werden können. Dabei kann es sich um praktische Garantien handeln, wie die Möglichkeit, bei einem Totalschaden einen Leihwagen für einen Monat zu nutzen.
Es kann auch eine bessere Rückerstattung vorgesehen werden, mit einem erhöhten Zeitwert im Schadensfall, oder auch ein Schutz des Kaufpreises mit einer 100%igen Rückerstattung über die ersten Jahre, in denen das Fahrzeug in Verkehr gebracht wurde, hinaus.
Wie hoch ist die Entschädigung bei einem Totalschaden?
Die Höhe der vom Versicherer angebotenen Entschädigung hängt nicht nur vom Fahrzeug ab, sondern auch davon, ob der Versicherte Eigentümer des Fahrzeugs ist oder nicht.
Wenn man Eigentümer des Fahrzeugs ist
Wenn man Eigentümer des Fahrzeugs ist, wird der Versicherer eine Berechnung unter Berücksichtigung des Wiederbeschaffungswerts des Fahrzeugs und seines Restwerts durchführen. Er kann dann die Höhe der vorgeschlagenen Entschädigung berechnen.
Einige Versicherer bieten an, 100 % des Fahrzeugpreises bei einem Totalschaden zu erstatten, und zwar für die ersten beiden Jahre der Zulassung des Fahrzeugs. Dies gilt insbesondere für Allianz, Générali, Helvetica oder Smile. Für die folgenden Jahre erstatten die meisten Versicherer den Zeitwert. Es ist möglich, dass dieser je nach den vom Versicherten abgeschlossenen Optionen mit einem Aufschlag versehen wird.
Wenn es sich um ein Leasingfahrzeug handelt
Im Rahmen eines Leasings sind die meisten Fahrzeuge durch eine Vollkaskoversicherung gedeckt. Andererseits ist es möglich, dass der erstattete Betrag auf den Zeitwert des Fahrzeugs beschränkt ist. Die eventuelle Differenz muss also vom Mieter des Autos erstattet werden.
Wer entschädigt den Fahrzeughalter bei einem Totalschaden?
Wenn der Fahrzeughalter für den Schaden verantwortlich gemacht wird, ist es seine eigene Versicherung, die den Totalschaden ersetzt.
Wenn hingegen ein anderer Verkehrsteilnehmer für den Schaden verantwortlich gemacht wird, ist es dessen Versicherung, die den Fahrzeughalter entschädigen muss. Es ist im Rahmen der Haftpflicht, dass der Versicherer tatsächlich verpflichtet ist, den von seinem Kunden verursachten Schaden zu erstatten.
Welche Versicherung entschädigt am besten bei einem Totalschaden?
Die meisten Versicherer entschädigen 100 % des Kaufwerts des Fahrzeugs während der ersten zwei Jahre der Zulassung des Fahrzeugs. Nur die Versicherer Axa und Zurich bieten diese Option für das zweite Jahr nicht an, ohne eine zusätzliche Garantie abzuschließen.
Es war uns auch wichtig, die Versicherer zu vergleichen, für Fahrzeuge, die vor mehr als 5 Jahren in Betrieb genommen wurden. Zu den Versicherungen, die am besten erstatten, gehören Générali und Helvetica, die eine Erstattung von 60 bis 70 % des Kaufwerts versprechen. Im Vergleich dazu bieten Versicherungen wie Allianz oder Elvia nur eine Erstattung des Zeitwerts zuzüglich eines Aufschlags von 20 %.
Aktualisiert am : 30.01.2024Geschrieben von Antoine LégerLeiterin der Abteilung für Nichtlebensversicherungen bei Comparea.Erfahren Sie mehr über unser Team klicken Sie hier.