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Autounfall und Versicherung in der Schweiz: der Leitfaden

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Inhaltsverzeichnis
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Für Schweizer Autofahrer gibt es einige Reflexe, die sie bei einem Autounfall beachten sollten. Unser Team bietet Ihnen einen umfassenden Leitfaden zu den Schritten, die auf Sie warten: Ausfüllen eines Unfallberichts, Fotografieren und Schadensmeldung. Sie werden auch einen umfassenden Überblick über die Autoversicherung im Falle eines Unfalls erhalten. Das hilft Ihnen vielleicht bei der Auswahl Ihrer Versicherungsleistungen, damit Sie in allen Situationen entschädigt werden.

Was ist bei einem Autounfall in der Schweiz zu tun?

Hier finden Sie die Schritte, die Sie unternehmen müssen, wenn Sie gerade einen Unfall auf Schweizer Straßen hatten.

Unfall in der Schweiz: Wann die Polizei rufen?

Zuallererst fragen Sie sich vielleicht, ob Sie bei einem Unfall immer die Polizei rufen müssen. Es gibt keine Verpflichtung in dieser Hinsicht. Sie sollten jedoch wissen, dass die Anwesenheit der Ordnungskräfte dazu führen kann, dass der Schaden offiziell festgestellt wird. Es wird ein Polizeibericht erstellt, der als Grundlage für die Arbeit der Versicherer dienen kann, um die Opfer zu entschädigen.

Ausfüllen eines Unfallberichts

Als Nächstes kommt das Ausfüllen eines Schweizer Unfallberichts an die Reihe. Dabei handelt es sich um das gleiche Europäische Unfallprotokoll, das in allen Nachbarländern zu finden ist. Dies erleichtert das Ausfüllen der Unfallberichte erheblich, wenn Fahrer aus Grenzländern kommen.
Nehmen Sie sich die Zeit, alle auf dem Unfallbericht verlangten Informationen so genau wie möglich auszufüllen. Sie sollten sich auf die Fakten konzentrieren, wie sie sich tatsächlich ereignet haben. Wenn Sie mit dem am Unfall beteiligten Dritten nicht einverstanden sind, vermerken Sie dies auf dem Unfallprotokoll.
Während die Vorderseite gemeinsam ausgefüllt wird, muss die Rückseite von jedem der am Unfall beteiligten Fahrer unabhängig voneinander ausgefüllt werden. Anschließend müssen Sie das Unfallprotokoll unterschreiben. Achtung: Ohne diese Unterschrift ist der Unfallbericht nicht gültig.

Beweise sammeln

Am Unfallort ist es absolut entscheidend, einen kühlen Kopf zu bewahren. Denken Sie daran, Fotos zu machen, die Ihnen bei einem Streit mit dem Versicherer oder auch mit anderen Unfallbeteiligten sehr nützlich sein könnten.
Allgemein sind alle Beweise, die Sie vor Ort sammeln können, hilfreich. Zögern Sie nicht, sich nach dem Unfall bei der Stadtverwaltung zu erkundigen, ob vielleicht Überwachungskameras das Geschehen gefilmt haben.

Schadensmeldung an die Versicherung

Sie müssen den Schaden dann Ihrer Versicherung melden, um eine mögliche Entschädigung auszulösen. Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten mittlerweile die Online-Autounfallmeldung an, über einen Kundenbereich oder auch eine App.
Sie können sich bei Ihrer Versicherung erkundigen, welche Schritte Sie unternehmen müssen. Es kann hilfreich sein, sie zu kennen, bevor ein solches Ereignis eintritt.

Autounfall in der Schweiz: Was passiert im Streitfall?

Unabhängig davon, ob es zu einem Streitfall kommt oder nicht, entsenden die Versicherer in der Regel Sachverständige, um die in den Unfallberichten vertretenen Versionen zu bestätigen. Es ist möglich, dass ein Gutachten über das Fahrzeug erstellt wird. Bei Uneinigkeit folgt ein Gegengutachten, das vom konkurrierenden Versicherer in Auftrag gegeben wird.
Wenn keine Lösung gefunden wird, kann es sein, dass der Streit vor Gericht geht. In diesem Fall ist es wichtig, eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen zu haben. Sie kann in Ihrer Autoversicherung enthalten sein, oder als Option abgeschlossen werden.

Welche Autoversicherung in der Schweiz, um bei einem Unfall gedeckt zu sein?

Es liegt an Ihnen, den Fall eines Autounfalls in der Schweiz durch die Wahl der richtigen Versicherung gut vorauszusehen. Hier ist unsere Entschlüsselung, damit Sie konkret wissen, ob Sie bei einem Unfall entschädigt werden.

Ich bin für den Unfall verantwortlich

Der erste Fall ist der, in dem der Versicherte für den Unfall verantwortlich ist. Die billigsten Verträge sehen nicht immer eine Entschädigung vor, weder für Sach- noch für Personenschäden.

Wer entschädigt die Opfer?

Angenommen, Fahrer A fährt mit seinem Auto auf Fahrer B auf. In unserer Situation ist er für den Unfall verantwortlich.
Um auf den Schweizer Straßen zu fahren, muss er unbedingt eine sogenannte Auto-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Dieser Vertrag ermöglicht die Entschädigung von Opfern, unabhängig davon, ob sie Sach- oder Personenschäden erlitten haben. Der Versicherte muss eventuell eine Selbstbeteiligung finanzieren. Der Versicherer wird jedoch die Kosten für eventuelle Reparaturen am Fahrzeug übernehmen.
Achtung: Wenn Fahrer A einen sogenannten groben Fehler begangen hat, kann es sein, dass sein Versicherer die Entschädigung des Opfers nicht berücksichtigt. Wenn er zum Beispiel ein Stoppschild überfahren hat und keine Deckungsoption für grobe Fahrlässigkeit abgeschlossen hat, muss er die Entschädigung möglicherweise selbst finanzieren. Wenn Sie eine einfache Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen, denken Sie an diese Option, die bei einem verantwortlichen Unfall den Unterschied macht.

Wie erhalte ich eine Entschädigung?

Wenn der Versicherte für den Zusammenstoß verantwortlich ist, wird er in der Regel nur dann entschädigt, wenn er eine Kollisionskaskoversicherung abgeschlossen hat. Dies ist eine höhere Versicherungsstufe als eine einfache Haftpflichtversicherung, die es dem Fahrer ermöglicht, entschädigt zu werden, selbst wenn er einen Zusammenstoß verursacht.

Ein anderer Fahrer ist für den Unfall verantwortlich

Wenn ein anderer Fahrer für den Unfall verantwortlich ist, wird seine Haftpflichtversicherung das Opfer entschädigen. Wenn Fahrer B einen Zusammenstoß verursacht, wird Fahrer A auf jeden Fall entschädigt.

Niemand ist für den Unfall verantwortlich

Es gibt Unfälle, bei denen es keinen verantwortlichen Fahrer gibt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn man mit einem Tier zusammenstößt. Hier muss der Fahrer, um entschädigt zu werden, eine sogenannte Teilkasko abgeschlossen haben. Dies ist eine absolut unumgängliche Versicherungsstufe, um gegen äußere Einflüsse abgesichert zu sein, die das Fahrzeug beschädigen oder dem Fahrer körperliche Schäden zufügen könnten.
Antoine Léger
Aktualisiert am : 30.01.2024Geschrieben von Antoine LégerLeiterin der Abteilung für Nichtlebensversicherungen bei Comparea.
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