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Zuschuss Krankenversicherung Waadt : Der vollständige Leitfaden

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Inhaltsverzeichnis
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Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz ist verpflichtet, eine obligatorische Krankenversicherung abzuschließen, die gemeinhin als KVG bezeichnet wird. Dies ist jedoch mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Um Personen mit geringem Einkommen zu helfen, haben die Kantone Zuschüsse eingeführt, die die Krankenversicherungsprämien teilweise oder ganz übernehmen. Der Kanton Waadt ist da keine Ausnahme. Wie funktioniert die Vergabe von Zuschüssen in der Waadt? Wie werden die Ansprüche auf Krankenversicherungszuschüsse von dieser Verwaltung berechnet?

Krankenversicherungszuschuss im Kanton Waadt: Was Sie wissen müssen

Der Kanton Waadt ist der Ansicht, dass die Krankenversicherungsprämie nicht mehr als 10 % des Haushaltseinkommens betragen sollte. Daher weist die Verwaltung allen Haushalten eine Beteiligung zu, bei denen die Kosten für ihre obligatorische Krankenversicherung mehr als 10 % ihres Budgets ausmachen. Stellen Sie klar, dass es nicht darum geht, die Kosten für eine Krankenzusatzversicherung zu übernehmen, sondern nur für den obligatorischen Teil der Krankenversicherung.
Der Kanton überweist die Zuschüsse von Personen, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, automatisch an ihre Krankenkasse. Diese übernimmt es dann, den Zuschussbetrag von der Prämie abzuziehen und ihre Versicherten aufzufordern, den Restbetrag zu begleichen, falls es einen solchen gibt.
Die Beträge und Kriterien für die Gewährung werden jedes Jahr von der Verwaltung des Kantons Waadt überprüft. Ein Antrag auf Krankenversicherungszuschuss muss jedoch nicht erneut gestellt werden, wenn die Personen bereits im Vorjahr einen solchen Zuschuss erhalten haben. Der Zuschuss wird automatisch verlängert, sofern sich ihre Situation nicht geändert hat.

Berechnung des Anspruchs auf Krankenversicherungszuschüsse in Waadt

Die Berechnung des Anspruchs auf Krankenversicherungszuschüsse im Kanton Waadt variiert je nach der Situation der einzelnen Versicherten.

Die Elemente, die zur Schätzung des Anspruchs auf Krankenkassenzuschuss herangezogen werden

Zur Berechnung des Subventionsbetrags, berücksichtigt der Kanton Waadt das Einkommen des Antragstellers und gegebenenfalls anderer Personen, die in seinem Haushalt leben. Genauer gesagt stützt sich die Verwaltung von Waadt auf das maßgebliche Einkommen und die Referenzprämie, d.h. die kantonale Durchschnittsprämie.
Zu beachten ist, dass Personen, die das Eingliederungseinkommen und/oder Ergänzungsleistungen zur AHV/IV beziehen, automatisch von einer vollständigen Übernahme ihrer Krankenversicherungsprämien profitieren.
Nach der Analyse dieser Elemente vergibt der Kanton Waadt zwei Arten von Zuschüssen:
  • Der ordentliche Zuschuss
  • Der zusätzliche Zuschuss, der Haushalten gewährt wird, deren Kosten für die Krankenversicherungsprämie auch nach der Auszahlung des ordentlichen Zuschusses noch mehr als 10 % ihres Einkommens betragen.

Der monatliche Betrag des ordentlichen Krankenversicherungszuschusses des Kantons Waadt

Der monatliche Betrag des ordentlichen Zuschusses, der von der Verwaltung des Kantons Waadt zugeteilt wird, variiert stark je nach:
  • Alter des Antragstellers
  • Familiensituation
  • Anrechenbares Einkommen
  • Ob er unterhaltsberechtigte Personen hat oder nicht.
Zudem aktualisiert der Kanton die Subventionsbeträge jedes Jahr.

Der monatliche Betrag des zusätzlichen Krankenversicherungszuschusses des Kantons Waadt

Genau wie beim regulären Zuschuss variiert der monatliche Betrag dieses zusätzlichen Zuschusses aufgrund zahlreicher Faktoren. Was man festhalten kann, ist, dass dieser Zusatzbetrag je nach Situation eine Verdoppelung des ursprünglichen Zuschusses ermöglichen kann.

Antrag auf Zuschuss im Kanton Waadt stellen

Alle im Kanton Waadt wohnhaften Personen, die einen Krankenversicherungszuschuss erhalten möchten, müssen ein genaues Verfahren befolgen.

Wie wird ein Antrag auf Zuschuss im Kanton Waadt gestellt?

Der Kanton Waadt ermöglicht es seinen Bürgern, einen Antrag auf Zuschuss auf zwei Arten zu stellen:
  • Online über die Website des Kantons
  • Bei einer Sozialversicherungsagentur
Die Dienststellen des Kantons Waadt machen die Versicherten darauf aufmerksam, dass dieses Verfahren völlig kostenlos ist. Die Unternehmen, die anbieten, die Anträge auf Zuschüsse gegen Bezahlung einzureichen, haben keinesfalls eine Partnerschaft mit der Verwaltung unterzeichnet.
Nach der Prüfung der Unterlagen wird der Antragsteller per Post darüber informiert, ob sein Antrag angenommen wurde oder nicht. Im Falle einer positiven Antwort beginnt die Zahlung des Zuschusses am 1. Tag des Monats, der auf die Einreichung des Antrags folgt. Zur Erinnerung: Der Zuschuss wird direkt an die Krankenkasse gezahlt, die ihn von dem vom Versicherten zu zahlenden Betrag abzieht.

Welche Dokumente müssen eingereicht werden?

Personen, die ihren Online-Antrag einreichen, müssen :
  • Ihre letzte Veranlagungsverfügung mitbringen
  • Identitätskarte oder Aufenthaltsgenehmigung sowie die ihres Konkubinatspartners einscannen, falls sie in einem gemeinsamen Haushalt leben;
  • Ausbildungsnachweis, falls vorhanden, einscannen
Wer seinen Antrag bei einer Sozialversicherungsagentur einreichen möchte, muss folgende Unterlagen mitbringen:
  • Krankenversicherungspolice aller Haushaltsmitglieder
  • Identitätsnachweis
  • Einkommens- und Vermögensnachweise aller Haushaltsmitglieder
  • Studienbescheinigung für volljährige Personen, die noch studieren
  • Jedes spezifische Dokument, das eine Beurteilung ihrer persönlichen Situation ermöglicht
  • Alexis Milon
    Aktualisiert am : 01.02.2024Geschrieben von Alexis MilonLeiterin der Abteilung Krankenversicherung bei Comparea.
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