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Welche Kostenübernahme mit dem KVG bei Zahnarztkosten?

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Inhaltsverzeichnis
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Welche Zahnarztkosten werden von der Grundversicherung (KVG) gedeckt?

Die Grundversicherung übernimmt die Zahnarztkosten, falls sie durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall verursacht werden. Die damit verbundenen Behandlungen werden vollständig übernommen, sofern sie wirksam sind.
Im Falle einer Krankheit muss der Zahnarzt der Krankenkasse einen vollständigen Behandlungsplan vorlegen, bevor er mit der Behandlung beginnt. Anschließend hat der Patient also eine vollständige Übernahme der Zahnarztkosten durch seine Krankenkasse.
Beachten Sie, dass in diesem Fall das System des Drittzahlers gilt: Die Krankenversicherung streckt die Kosten vor und stellt dem Patienten den Selbstbehalt und die Franchise in Rechnung.
Die von der Grundversicherung übernommenen Zahnkrankheiten sind in den Artikeln 17 bis 19 der Verordnung über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV) aufgelistet. Dort sind 18 Krankheiten aufgelistet, bei denen die Grundversicherung die Behandlungskosten vollständig erstattet. Ergänzend dazu definiert Artikel 19a die Übernahme der Kosten für Zahnbehandlungen, die durch Geburtsgebrechen verursacht werden.
Beachten Sie, dass die Grundversicherung bei einem Unfall die Kosten übernimmt, wenn keine andere Versicherung dafür aufkommt.
Im Gegensatz dazu müssen die üblichen Zahnbehandlungen wie Kariesbehandlung, jährliche Kontrollen oder Zahnsteinentfernung vom Patienten selbst bezahlt werden. Die Grundversicherung bietet keine Kostenübernahme für diese Behandlungen an. Diese Kosten können von einer Zusatzversicherung für Zahnbehandlungen übernommen werden. Im Durchschnitt kostet eine Zahnreinigung zwischen 100 und 200 Franken, während die Behandlung von Karies bis zu 1.000 Franken kosten kann. Um diese Kosten zu vermeiden, empfiehlt es sich, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen.

Welche Zahnarztkosten werden von der Unfallversicherung (UVG) gedeckt?

Die Unfallversicherung übernimmt die Zahnarztkosten im Falle eines Unfalls. Für eine Person, die mehr als 8 Stunden pro Woche arbeitet, wird die Unfallversicherung (UVG) des Arbeitgebers die Kosten übernehmen. Bei einem Selbstständigen, Rentner oder einer arbeitslosen Person wird hingegen die Unfallversicherung des Patienten in Anspruch genommen.
Beachten Sie, dass Kauunfälle, die durch einen "harten Bissen" beim Essen verursacht werden, keinen Unfall darstellen.

Welche Zahnarztkosten werden von der Invalidenversicherung (IV) übernommen?

Die Invalidenversicherung (IV) übernimmt Zahnbehandlungen, wenn sie für die berufliche Wiedereingliederung des Patienten notwendig sind und dauerhaft zur Erwerbsfähigkeit des Versicherten beitragen.

Welche Zahnbehandlungskosten werden durch die Ergänzungsleistungen (EL) gedeckt?

Es ist möglich, Rückerstattungen von den Ergänzungsleistungen für Krankheitskosten oder Zahnbehandlungskosten zu erhalten. Beachten Sie, dass die Rückerstattungen begrenzt sein können.
Personen, die eine AHV- oder IV-Rente beziehen, haben Anspruch auf Ergänzungsleistungen, falls die Ausgaben nach dem Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung höher sind als die anrechenbaren Einnahmen. Diese Ergänzungsleistungen werden im Einzelfall berechnet.
Die Kostenübernahme durch die Ergänzungsleistungen erfolgt nur bei einem Zahnarzt, der über ein eidgenössisches Diplom oder eine kantonale Berufsausübungsbewilligung verfügt. Die Kosten für Zahnbehandlungen werden auch im Falle einer einfachen und kostengünstigen Behandlung vergütet. Wenn die Zahnbehandlungen 3'000 Franken übersteigen, wird es notwendig sein, der Zusatzleistungsorganisation einen Kostenvoranschlag zur Genehmigung vorzulegen.

Zahnzusatzversicherungen: Die Lösung für hohe Zahnarztkosten?

Im Falle von kieferorthopädischen Kosten sind die Rechnungen oft sehr hoch, man muss mit 7'000 bis 15'000 Franken für diese Art von Behandlungen rechnen. In diesem Fall wird es daher von entscheidender Bedeutung sein, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, die die Behandlungskosten übernimmt.
Alexis Milon
Aktualisiert am : 01.02.2024Geschrieben von Alexis MilonLeiterin der Abteilung Krankenversicherung bei Comparea.
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Häufig gestellte Fragen

Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für Zahnbehandlungen im Falle eines Unfalls oder einer schweren Krankheit. Die sogenannte "Regelversorgung" wird daher nicht von der KVG übernommen.