Welche Kostenübernahme mit dem KVG bei Kosten für einen Podologen?
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Podologie und Kostenübernahme KVG
Grundsätzlich übernimmt die Grundversicherung der Krankenkasse keine Kosten für Podologie, außer bei einer Person mit Diabetes. Diese Sitzungen werden nur übernommen, wenn sie von qualifiziertem Pflegepersonal oder Podologen durchgeführt werden.
Tatsächlich ist seit dem 1. Januar 2022 die Kostenübernahme für Fußpflege bei Diabetikern in Kraft. Diese Entscheidung, die am 26. Mai 2021 vom Bundesrat verabschiedet wurde, wird dazu beitragen, den Mangel an qualifizierten Fachkräften im medizinischen Bereich der Podologie zu beheben.
Die regelmäßige podologische Versorgung soll offene Wunden und Infektionen verhindern und das Risiko einer Zehen- oder Fußamputation verringern.
Podologe: Was erstattet die Zusatzversicherung?
Es ist möglich, eine Erstattung für podologische Sitzungen von einer Zusatzversicherung zu erhalten, falls sie von einem Arzt verschrieben wurden, der den Patienten spezifiziert.
Achten Sie auf die Formulierung des Rezepts, prüfen Sie, ob auf Ihrem Rezept "Podologie" und nicht "Pediküre" vermerkt ist.
Um herauszufinden, ob Ihre Zusatzversicherung eine geeignete Deckung für Fußpflege hat, lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Krankenkasse oder nehmen Sie Kontakt mit dem Kundenservice auf.
Aktualisiert am : 01.02.2024Geschrieben von Alexis MilonLeiterin der Abteilung Krankenversicherung bei Comparea.Erfahren Sie mehr über unser Team klicken Sie hier.
Häufig gestellte Fragen
Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für Fußpflege nur, wenn es sich um eine Person mit Diabetes handelt, die Fußpflege durch qualifiziertes Pflegepersonal oder einen diplomierten Podologen erhalten hat.
Damit ein Medikament von der Grundversicherung vergütet wird, muss es von einem Arzt verschrieben worden sein und in der Spezialitätenliste (SL) aufgeführt sein.