Welche Kostenübernahme mit dem KVG bei Kosten für Physiotherapie?
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Physiotherapie und Kostenübernahme durch das KVG
Die Grundversicherung der Krankenkasse (KVG) übernimmt die Kosten für Physiotherapie, wenn sie von einem Arzt verordnet und von einem anerkannten Physiotherapeuten durchgeführt wird.
Physiotherapie kann bei einem Unfall auch von der Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers (UVG) übernommen werden, oder von Ihrer persönlichen Unfallversicherung, wenn Sie selbstständig sind.
Beachten Sie, dass Physiotherapie-Sitzungen in einigen Fällen von der Invaliden- oder Militärversicherung erstattet werden können.
Die Grundversicherung der Krankenkasse (KVG) übernimmt alle von Ihrem Arzt verschriebenen Sitzungen. Wenn die Anzahl der jährlich verschriebenen Sitzungen jedoch 36 übersteigt, muss Ihr Arzt dem Vertrauensarzt Ihrer Versicherung einen Bericht vorlegen.
Physiotherapie: Was zahlt die Zusatzversicherung?
Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten für Physiotherapie, die nicht von einem Arzt verschrieben wurde. Sie können jedoch eine Rückerstattung von Ihrer Zusatzversicherung erhalten, wenn der Physiotherapeut im Register der Zusatzversicherungen für alternative Therapien eingetragen ist.
Beachten Sie, dass die Kostenübernahme je nach Zusatzversicherung des Patienten variieren kann. Es ist daher notwendig, die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Krankenkasse zu konsultieren oder sich bei der betreffenden Zusatzversicherung zu erkundigen.
Aktualisiert am : 01.02.2024Geschrieben von Alexis MilonLeiterin der Abteilung Krankenversicherung bei Comparea.Erfahren Sie mehr über unser Team klicken Sie hier.
Häufig gestellte Fragen
Die Grundversicherung (KVG) übernimmt die Kosten für Physiotherapie, wenn sie von einem Arzt verordnet und von einem anerkannten Physiotherapeuten durchgeführt wird.
Tatsächlich bieten einige Zusatzversicherungen die Möglichkeit, Physiotherapiesitzungen zu vergüten, die nicht von der Grundversicherung übernommen werden. Lesen Sie die Bedingungen Ihrer Krankenkasse, um mehr darüber zu erfahren.