Welche Kostenübernahme mit dem KVG bei optischen Kosten?
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Welche Kosten deckt die Grundversicherung für Brillen und Kontaktlinsen?
Die Grundversicherung (KVG) erstattet bis zu 180 Franken für Brillen oder Kontaktlinsen und das bis zum Alter von 18 Jahren. Darüber hinaus übernimmt die Grundversicherung die Kosten für Brillen oder Kontaktlinsen nicht mehr, es sei denn, es liegt eine Krankheit vor.
Vor dem 18. Lebensjahr vergütet die Grundversicherung bis zu 180 Franken im Falle einer Verschreibung durch eine Augenärztin oder einen Augenarzt. Eine Kostenübernahme ist auch bei einer Empfehlung eines Optikers möglich, wenn eine leichte Anpassung erforderlich ist.
Nach dem 18. Lebensjahr übernimmt die Grundversicherung keine Kosten für Brillen oder Kontaktlinsen mehr , außer bei Krankheiten wie bei altersbedingter Muskeldegeneration (oder AMD) oder bei Muskelerkrankungen (Diabetes, Katarakt oder Glaukom etc.), bei denen die Brille oder die Kontaktlinsen nicht mehr getragen werden.)
Was deckt die Grundversicherung im Krankheitsfall ab?
Im Krankheitsfall übernimmt die Grundversicherung der Krankenkasse bis zu 180 Franken pro Jahr und Auge. In diesem Fall wird es notwendig sein, eine ärztliche Verschreibung eines Spezialisten vorzulegen, in der die Erkrankung des Patienten angegeben ist.
Beachten Sie, dass bei einer Brille das Gestell vom Patienten selbst bezahlt werden muss.
Wie kann ich meine Kosten für Brillen und Kontaktlinsen decken?
Es ist offensichtlich, dass die Grundversicherung der Krankenkasse Lücken in Bezug auf die Erstattung von Brillen/Linsen aufweist, obwohl die Kosten oft hoch sind. Der Versicherte hat jedoch die Möglichkeit, Zusatzversicherungen abzuschließen, die die Optikkosten decken.
Diese Zusatzversicherungen bieten jährliche oder alle drei Jahre Kostenübernahmen an.
Achten Sie jedoch bei der Wahl Ihrer Zusatzversicherung darauf. Es ist wichtig, ein Angebot zu wählen, das Ihren Bedürfnissen entspricht und gleichzeitig Ihr Budget respektiert.
Aktualisiert am : 01.02.2024Geschrieben von Alexis MilonLeiterin der Abteilung Krankenversicherung bei Comparea.Erfahren Sie mehr über unser Team klicken Sie hier.
Häufig gestellte Fragen
Vor dem Alter von 18 Jahren erstattet die Grundversicherung optische Kosten bis zu 180 Franken, wenn sie von einem Arzt verschrieben werden. Nach dem 18. Lebensjahr erstattet die Krankenversicherung nur die optischen Kosten im Krankheitsfall bis zu 180 Franken pro Auge.
Die Grundversicherung zahlt nicht für Augenoperationen mit dem Laser. Über Zusatzversicherungen sind jedoch Deckungen möglich.