Erhalten Sie Ihre Subventionsbescheinigung in Genf
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Inhaltsverzeichnis
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Meine Subventionsbescheinigung per e-marches beantragen
Sie wohnen im Kanton Genf und können Ihre Subventionsbescheinigung nicht mehr finden? Gehen Sie auf Ihr e-demarches-Konto, um Ihre Bescheinigung online herunterzuladen.
Wenn Sie kein E-Filing-Konto haben, melden Sie sich direkt online an www.ge.ch
Ein Berater kann Sie auch bei der Einrichtung Ihres E-Filing-Kontos begleiten. Eine Telefonzentrale steht Ihnen zur Verfügung:
Telefonische Bereitschaft für Subsidien
Tel: 022 546 19 10
Montag bis Freitag: 9:00-11:30 Uhr
Allgemeine telefonische Bereitschaft
Tel: 022 546 19 00
Montag bis Freitag : 9h00-11h30 et 13h30-16h00
Meine Subventionsbescheinigung per Post beantragen
Für den Fall, dass Sie kein E-Demarches-Konto besitzen, können Sie beim SAM (Service de l'Assurance Maladie) einen Antrag stellen, um eine Kopie Ihrer Subventionsbescheinigung per Post zu erhalten. Beachten Sie, dass Ihnen dafür 20 CHF in Rechnung gestellt werden.
Welche Schritte muss ich unternehmen, um meine Bescheinigung per Post anzufordern?
- 1. Richte einen schriftlichen Antrag an:
Service de l'assurance-maladie
Route de Frontenex, 62
1207 Genève - 2. Sie erhalten einen Einzahlungsschein, auf dem meine zu zahlenden 20 CHF (oder 50 CHF für eine Familie) vermerkt sind
- 3. Sobald Sie den Zahlungsnachweis erhalten haben, wird Ihnen die gewünschte Bescheinigung nach Hause geschickt.
Aktualisiert am : 01.02.2024Geschrieben von Alexis MilonLeiterin der Abteilung Krankenversicherung bei Comparea.Erfahren Sie mehr über unser Team klicken Sie hier.
Häufig gestellte Fragen
Telefonische Hotline für Zuschüsse
Tel. 022 546 19 10
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 9.00-11.30 Uhr
Tel. 022 546 19 10
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 9.00-11.30 Uhr