Welche Medikamente werden in der Schweiz von der Grundversicherung der Krankenkasse bezahlt?
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Medikamente: Was deckt die Grundversicherung ab?
In der Schweiz regelt Swissmedic (Zulassungs- und Kontrollbehörde für Heilmittel) die Vollständigkeit der Medikamente, die von der Grundversicherung übernommen werden können. SwissMedic arbeitet mit nationalen und internationalen Partnerbehörden zusammen, um die Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität der zugelassenen Arzneimittel zu gewährleisten. Damit ein Medikament von der Grundversicherung übernommen wird, müssen die folgenden zwei Kriterien erfüllt sein:
- Das Medikament muss von einem zugelassenen Arzt verschrieben worden sein
- Das Medikament muss in der Spezialitätenliste aufgeführt sein, die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) erstellt und auf dem neuesten Stand gehalten wird, oder in der Arzneimittelliste mit Tarif (ALT), die die Produkte und Wirkstoffe auflistet, die für die von Apothekern hergestellten magistralen Präparate verwendet werden.
WEITERE INFORMATIONEN ÜBER DAS BAG (Bundesamt für Gesundheit) : Das BAG schützt die öffentliche Gesundheit, gestaltet die Gesundheitspolitik und sorgt dafür, dass das Schweizer Gesundheitssystem leistungsfähig und finanziell tragfähig ist. Als Behörde, die für die öffentliche Gesundheitssicherheit in der Schweiz zuständig ist, arbeitet das Bundesamt für Gesundheit mit den Medien zusammen, um gesundheitsrelevante Ratschläge und Informationen für die Öffentlichkeit zu verbreiten. Die Publikationen des BAG tragen somit zu einer informierten Entscheidungsfindung der Patienten bei.
Welche Medikamente werden von Zusatzversicherungen gedeckt?
Die Zusatzversicherung für nicht kassenpflichtige Medikamente deckt Medikamente ab, die nicht auf der Liste stehen. Diese Medikamente sind von SwissMedic zugelassen, aber nicht in der Spezialitätenliste enthalten. Sie werden daher nicht von der Grundversicherung übernommen. Ein Medikament wird als nicht auf der Liste stehend bezeichnet, wenn seine Wirksamkeit umstritten ist oder wenn es als zu teuer angesehen werden kann. In diesem Fall bietet die Zusatzversicherung für nicht erstattungsfähige Medikamente die Übernahme der Kosten für diese Hors-Liste-Medikamente an, sofern sie von einem Arzt verschrieben wurden.
Beachten Sie, dass die Liste der Medikamente, die von der Zusatzversicherung für nicht rückerstattete Medikamente übernommen werden, von Kasse zu Kasse völlig unterschiedlich sein kann. Aus diesem Grund ist es wichtig, diese Listen zu überprüfen, bevor Sie eine Zusatzversicherung abschließen.
Warum sollte man eine Zusatzversicherung für nicht erstattungsfähige Medikamente abschließen?
Medikamente, die nicht in der Spezialitätenliste aufgeführt sind, werden von der Grundversicherung nicht übernommen. Daher können Sie durch den Abschluss einer Zusatzversicherung, die nicht übernommene Medikamente abdeckt, eine Rückerstattung erhalten, falls diese Medikamente von einem Arzt verschrieben wurden.
Beachten Sie, dass diese Zusatzversicherungen keine Medikamente übernehmen, die in der Liste der pharmazeutischen Produkte für spezielle Anwendungen aufgeführt sind. Dort finden sich zum Beispiel sogenannte Schlankheitsmittel oder Behandlungen gegen Haarausfall sowie Gewichtsverlust.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Umgang mit Arzneimitteln und deren Deckung durch die Grundversicherung in der Schweiz strengen Standards unterliegt und somit die Sicherheit und Qualität der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung gewährleistet ist. SwissMedic als Regulierungsbehörde für Heilmittel sorgt dafür, dass nur Medikamente übernommen werden, die den strengen Kriterien entsprechen. In der Realität des Gesundheitswesens gibt es jedoch auch "Off-List"-Medikamente, deren Wirksamkeit oder Kosten Anlass zu Diskussionen geben können. In solchen Fällen bieten Zusatzversicherungen für nicht erstattungsfähige Medikamente eine Lösung, indem sie sicherstellen, dass Patienten die Gesundheitsversorgung erhalten, die sie benötigen, selbst wenn diese Medikamente nicht von der Grundversicherung gedeckt sind. Die zusätzliche Arzneimitteldeckung trägt somit zu einem besseren Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung für die gesamte Schweizer Bevölkerung bei und fördert damit die allgemeine Verbesserung der öffentlichen Gesundheit.
Aktualisiert am : 01.02.2024Geschrieben von Alexis MilonLeiterin der Abteilung Krankenversicherung bei Comparea.Erfahren Sie mehr über unser Team klicken Sie hier.
Häufig gestellte Fragen
Die Grundversicherung der Krankenkasse übernimmt die Kosten für Medikamente, die von einem Arzt oder einer Ärztin verschrieben wurden. Diese Medikamente müssen in der Liste der pharmazeutischen Spezialitäten aufgeführt sein.
Damit ein Medikament von der Grundversicherung vergütet wird, muss es von einem Arzt verschrieben worden sein und in der Spezialitätenliste (SL) aufgeführt sein.
Eine Reihe von Medikamenten wird weder von der Grund- noch von der Zusatzversicherung abgedeckt. Diese Medikamente sind in der Liste der pharmazeutischen Produkte mit spezieller Zweckbestimmung (LPPA) aufgeführt. Dabei kann es sich um `Schlankheitsmittel`, Medikamente zur Gewichtsabnahme oder zur Haarentfernung handeln.