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Welche Behandlungen werden von der Schweizer Krankenversicherung abgedeckt?

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Inhaltsverzeichnis
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Medikamente: Was deckt die Krankenversicherung ab?

Die Grundversicherung der Krankenkasse (KVG) übernimmt die Kosten für Medikamente, die von einem Arzt verschrieben und nach den Angaben in der mitgelieferten Packungsbeilage verwendet werden.
Das Medikament muss zudem auf der Spezialitätenliste (SL) aufgeführt sein. Beachten Sie, dass die Erstattung eines Medikaments, das auf der Spezialitätenliste aufgeführt ist, auf bestimmte Indikationen oder eine bestimmte Menge beschränkt sein kann, die in der Spezialitätenliste angegeben sind.

Kann man die Kosten für ein Medikament zurückerstattet bekommen, das von einem Arzt verschrieben wurde, aber nicht in der Spezialitätenliste aufgeführt ist?

Standardmäßig übernimmt die Grundversicherung keine Kosten für Medikamente, die nicht in der Spezialitätenliste aufgeführt sind. Dennoch kann es ausnahmsweise erstattet werden, wenn es die gleichen Bedingungen erfüllt wie ein Medikament, das außerhalb der vorgesehenen Beschränkungen verwendet wird.
Beachten Sie, dass der Arzt Sie notwendigerweise informieren muss, wenn er Ihnen ein Medikament verschreibt, das nicht in einer Liste aufgeführt ist.
Wenn ein Medikament nicht von der Grundversicherung übernommen wird, kann der Abschluss einer Zusatzversicherung, die auf diese Rückerstattungen abgestimmt ist, eine geeignete Lösung sein.

Von der Grundversicherung gedeckte Leistungen und Behandlungen im Ausland

Grundsätzlich vergütet die Grundversicherung nur Pflichtleistungen, die in der Schweiz von anerkannten Gesundheitsfachkräften erbracht werden.
Es gibt jedoch Ausnahmen bei vorübergehenden Aufenthalten im Ausland. Diese Ausnahmen lassen sich in zwei Arten von Ländern unterscheiden:
  • In einem EU-/EFTA-Land: Unter Vorlage Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte (die von Ihrer Krankenkasse ausgestellt wird) können Sie die Erstattung aller medizinisch notwendigen Leistungen in Anspruch nehmen. Die Höhe der Erstattung wird dieselbe sein wie für Personen, die in dem Land versichert sind.
  • Außerhalb der EU/EFTA: Die Grundversicherung erstattet die Kosten für medizinische Behandlungen, die in Notfällen durchgeführt werden, falls eine Rückkehr in die Schweiz aus medizinischen Gründen nicht möglich ist. Diese Behandlungen werden höchstens in doppelter Höhe des Betrags erstattet, den der Versicherer bezahlt hätte, wenn die Behandlung in der Schweiz durchgeführt worden wäre.
Es ist möglich, medizinische Behandlungen im Ausland zu erhalten, wenn diese nicht in der Schweiz erbracht werden können. In diesem Fall muss Ihr Arzt einen Antrag an den Vertrauensarzt Ihrer Krankenkasse verfassen, der über die Kostenübernahme entscheidet.

Medikamente im Ausland von der Krankenversicherung gedeckt

Die Grundversicherung vergütet nur Medikamente, die zur Behandlung einer Krankheit während eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland notwendig sind.

Von der Krankenversicherung gedeckte Impfungen und Prävention

Die obligatorische Krankenversicherung erstattet die Kosten für mehrere Impfungen anhand der Richtlinien und Empfehlungen des Schweizer Impfplans. Zu den Rückerstattungen für Impfungen gehören unter anderem:
  • Tetanus, Keuchhusten, Poliomyelitis, Diphtherie, Haemophilus influenza Typ b, Varizellen und Masern, Mumps und Röteln
  • Hepatitis B und A (für bestimmte Risikogruppen)
  • Grippe für Personen über 65 Jahre und Risikopersonen
  • Meningoenzephalitis vernoestivalis
  • Gebärmutterhalskrebs für Mädchen zwischen 11 und 26 Jahren
  • Covid--Impfstoff.19 durchgeführt im Rahmen einer Pandemie
Impfungen zur Vorbeugung einer Reise ins Ausland werden nicht übernommen.

Deckt die Krankenversicherung die Kosten für Mutterschaft ab?

Welche Kontrolluntersuchungen werden während und nach der Schwangerschaft übernommen?

Die Grundversicherung übernimmt bei einer normalen Schwangerschaft sieben Kontrolluntersuchungen. Bei einer Risikoschwangerschaft können diese Untersuchungen so oft wie nötig wiederholt werden. Zu beachten ist, dass bei einer Risikoschwangerschaft auch eine Untersuchung via Kardiotokographie übernommen wird.
Im Anschluss an die Geburt, und zwar zwischen der 6. und 10. Woche nach der Geburt, wird eine umfassende Kontrolle mit einer Zwischenanamnese, einem gynäkologischen und klinischen Status inklusive Beratung von der Grundversicherung übernommen.
Bei einer Fehlgeburt oder einem medizinisch indizierten Schwangerschaftsabbruch zwischen der vollendeten 13. und 23. Schwangerschaftswoche wird ebenfalls eine umfassende Kontrolle übernommen, die einen gynäkologischen und klinischen Status, Beratung, eine Zwischenanamnese, Laboruntersuchungen und Ultraschall nach klinischer Einschätzung der Person umfasst.

Wie viele Ultraschalluntersuchungen werden pro Schwangerschaft übernommen?

Bei einer normalen Schwangerschaft deckt die Grundversicherung eine Ultraschalluntersuchung zwischen der 12. und 14. Woche sowie eine Ultraschalluntersuchung zwischen der 20. und 23. Woche ab.
Bei einer Risikoschwangerschaft werden zusätzliche Ultraschalluntersuchungen übernommen, wenn der Gynäkologe dies nach der klinischen Beurteilung der Person für notwendig hält.

Übernimmt die Grundversicherung die Kosten für Geburtsvorbereitungskurse?

Die Grundversicherung vergütet in folgenden Fällen bis zu 150 Franken:
  • Einzel- oder Gruppenkurs zur Geburtsvorbereitung durch eine Hebamme oder eine Hebammenorganisation
  • Beratungsgespräch zur Geburt mit einer Hebamme oder einer Hebammenorganisation
  • Planung und Organisation der Nachgeburtszeit zu Hause und der Stillvorbereitung

Bezahlt die Krankenversicherung den Ersttrimester-Test?

Tatsächlich deckt die Grundversicherung den Test zur vorgeburtlichen Analyse des Risikos für Trisomie 21, 18 und 13 durch Messung der Nackentransparenz mittels Ultraschall zwischen der 12. und 14. Woche.

Wird der Test zur Diagnose von Trisomie (NIPD-Test) von der Krankenversicherung übernommen?

Die Grundversicherung übernimmt den NIPD-Test zum Zweck des Nachweises einer Trisomie 21, 18 oder 13 ab der 12. Schwangerschaftswoche.

Entbindung im Krankenhaus oder zu Hause: Was deckt die Krankenversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für eine Entbindung im Spital, in einem Geburtshaus oder zu Hause, sofern die ersten beiden Einrichtungen auf der Spitalliste des Wohnkantons aufgeführt sind.

Deckt die Krankenversicherung die Kosten für die Pflege des Neugeborenen?

Die Grundversicherung der Mutter deckt die Pflege des Neugeborenen sowie seinen Aufenthalt im Krankenhaus. Beachten Sie, dass diese Kostenübernahmen, die als Leistungen bei Mutterschaft gelten, nicht der Kostenbeteiligung unterliegen.

Deckung bei Spitalaufenthalt

Die Grundversicherung deckt Ihre medizinischen Kosten, falls Sie einen Spitalaufenthalt absolvieren müssen. Beachten Sie, dass bestimmte Bedingungen gelten:
  • Sie werden in der allgemeinen Abteilung untergebracht
  • Sie müssen sich in ein anerkanntes Spital Ihres Kantons begeben
  • Sie haben keine freie Wahl des Spezialisten oder Arztes
  • Pro Tag des Spitalaufenthalts müssen Sie eine Aufenthaltsgebühr von 15 Franken bezahlen
Beachten Sie, dass im Falle einer Kostenübernahme durch eine Spitalzusatzversicherung die Leistungen oft höher sind und der Restbetrag, den Sie selbst bezahlen müssen, viel niedriger ist.

Deckung der ambulanten Versorgung

Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für ambulante Behandlungen, die von einem Arzt oder einem anerkannten Spezialisten durchgeführt werden.

Medizinischer Transport und Rettung

Es ist wichtig, die Tatsache zu betonen, dass die Kosten für Transport oder Rettung in manchen Fällen sehr teuer sein können.
Die Grundversicherung übernimmt im Falle eines medizinisch notwendigen Transports 50% Ihrer Transportkosten bis zu 5'000 Franken pro Jahr. Diese Obergrenze sinkt auf 500 Franken pro Jahr, wenn das Leben des Versicherten nicht in Gefahr ist.
Im Falle eines Unfalls, bei dem ein Transport in die Notaufnahme erforderlich ist, kommt die Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers zum Tragen (falls Sie mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten) und die Transportkosten werden vollständig übernommen.

Deckung von Mitteln und Gegenständen

Die Grundversicherung deckt bis zu einem Höchstbetrag ärztlich verordnete Mittel und Gegenstände wie Bandagen, Inhalationsgeräte, Inkontinenzhilfen oder Verbände.

Badekuren und Krankenversicherung

Die Grundversicherung deckt 10 Franken pro Tag während 21 Tagen pro Jahr im Falle einer von Ihrem Arzt verschriebenen Kur, die in einem zugelassenen Heilbad stattfindet.

Zahnbehandlungen

Deckt die Krankenversicherung Zahnbehandlungen ab?

Die Grundversicherung der Krankenkasse übernimmt keine Zahnbehandlungen, es sei denn, es handelt sich um eine Krankheit oder einen Unfall. Zu beachten ist, dass die Erkrankungen, die eine Zahnbehandlung zu Lasten der Grundversicherung erforderlich machen können, in den Artikeln 17 bis 19 der Krankenpflege-Leistungsverordnung aufgelistet sind.

Deckung von Brillen und Kontaktlinsen

Die Grundversicherung übernimmt für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren bis zu 180 Franken pro Jahr für Brillengläser und Kontaktlinsen, die von einer Augenärztin oder einem Augenarzt verschrieben werden.
In einigen Fällen deckt die Grundversicherung die optischen Kosten bei bestimmten Krankheiten.

Häusliche Pflege und Pflegeheime: Was deckt die Krankenversicherung?

Falls nach einer Operation oder Krankheit eine Pflege zu Hause oder in einem Pflegeheim (EMS) erforderlich ist, übernimmt die Grundversicherung einen Beitrag an die von Ihrem Arzt verordnete Pflege.
Beachten Sie, dass die Erstattung der Kosten für die Pflege zu Hause oder in einem Pflegeheim der Kostenbeteiligung unterliegt.
Dennoch deckt die Grundversicherung weder Haushaltshilfen noch die Unterkunft und den Unterhalt in einem Pflegeheim.
Alexis Milon
Aktualisiert am : 01.02.2024Geschrieben von Alexis MilonLeiterin der Abteilung Krankenversicherung bei Comparea.
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