Säule 3a VS 3b: Die wichtigsten Unterschiede
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In der Schweiz ist die 3. Säule unerlässlich, um die Vorsorgelücken der beiden anderen Säulen zu schließen. In der Tat ist es wichtig, dass Sie frühzeitig daran denken, Geld für Ihren Ruhestand zu sparen. Aber wussten Sie, dass diese in zwei Teile gegliedert ist: Säule 3A vs. 3B? Die eine kann man bei einer Bank abschließen, die andere über eine Versicherung. Übrigens unterscheiden sich diese beiden Arten der Vorsorge in vielen anderen Kriterien, die in diesem Artikel angesprochen werden. Dies sollte Ihnen bei der Entscheidung helfen, ob Sie die dritte Säule A oder B wählen sollen...
Die Kapitalauszahlung einer gebundenen oder freien Vorsorge
Die dritte Säule, auch individuelle Vorsorge genannt, ermöglicht es Ihnen, zu sparen, um sich ein komfortables Kapital für Ihren Ruhestand zu sichern. Einer der Hauptunterschiede zwischen der 3. Säule 3A oder 3B besteht darin, aus welchen Gründen man sich den gesparten Betrag auszahlen lassen kann. Bei der 3. Säule 3A oder gebundenen Vorsorge können Sie sich das Kapital nur in den folgenden Situationen auszahlen lassen:
- Sie ziehen dauerhaft ins Ausland;
- Sie sind fünf Jahre vor Erreichen des Rentenalters;
- Sie planen, sich als Selbstständiger niederzulassen;
- Sie möchten einen Einkauf in die Pensionskasse tätigen;
- Sie haben geplant, Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie zu werden;
- Sie möchten Ihr Rentenkapital zur Rückzahlung einer Hypothek verwenden.
Was die dritte Säule 3B oder freie Vorsorge betrifft, so kann die Einzahlung zu jedem beliebigen Zeitpunkt erfolgen. Sie ist daher eine ideale Lösung für mittel- und langfristige Ziele, wie z. B. den Kauf eines Eigenheims. Die freie Vorsorge ist, wie der Name schon sagt, flexibler als die Säule 3A.
3. Säule A oder B : Vergleich
3. Säule A (gebunden) | 3. Säule B (frei) | |
---|---|---|
Betrag der Einzahlungen | Jährliche abzugsfähige Obergrenze | Freie Einzahlungen |
Gewinnunfähigkeit | Befreiung je nach Vertrag möglich | Befreiung je nach Vertrag möglich |
Rendite | Garantierter Zinssatz bei bei Vertragsabschluss und Überschüssen | Garantiezins bei Vertragsabschluss und Überschüssen |
Steuer bei Austritt | Kapital wird zu einem reduzierten Satz besteuert | Keine Besteuerung |
Im Falle eines Todesfall | Zahlung des bei der Zeichnung vorgesehenen Kapitals an die Begünstigten | Zahlung des bei der Zeichnung vorgesehenen Kapitals an die Begünstigten |
Steuerabzug | Ja, je nach jährlich abzugsfähigem Betrag | Ja, je nach jährlich abzugsfähigem Betrag und Wohnkanton |
Vorzeitige Kündigung | Unter gesetzlichen Bedingungen möglich | Möglich |
Die verschiedenen Anlageformen der 3. Säule A oder B
Bei der Säule 3A sind Ihre Anlagemöglichkeiten ziemlich eingeschränkt. Denn die Beiträge können auf ein Vorsorgekonto 3A eingezahlt werden. Anschließend ist es denkbar, sie teilweise oder vollständig in einen Vorsorgefonds zu investieren. Dies kann interessant sein, wenn Sie Renditeziele besitzen. Die Säule 3A bietet Ihnen auch die Möglichkeit, eine 3A-Lebensversicherung abzuschließen, um Ihre Angehörigen bei unvorhergesehenen Ereignissen finanziell abzusichern.
Die Säule 3B hingegen bietet aufgrund der Tatsache, dass sie nicht von staatlichen Regeln abhängig ist, wesentlich vielfältigere Anlagelösungen. So können Sie zwischen diesen verschiedenen Produkten wählen, wo Sie das Geld für Ihre Altersvorsorge anlegen möchten:
- Sparkonten;
- Immobilien;
- Aktien oder Anleihen;
- Fonds und Fondssparpläne;
- 3B-Lebensversicherung.
Steuervorteile der individuellen Vorsorge
Ob es sich um eine 3. Säule A oder B handelt, es gelten Steuervorteile. Dank der gebundenen Vorsorge haben Sie zunächst einmal die Möglichkeit, Ihre Einzahlungen von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen abzuziehen. Sie sollten wissen, dass Sie im Jahr 2024 maximal 7 056 Franken in Ihre dritte Säule A einzahlen dürfen. Ein weiterer wichtiger Vorteil ist, dass Ihr Rentenkapital und dessen Erträge vollständig von der Verrechnungssteuer, der Einkommenssteuer und der Vermögenssteuer befreit sind. Dies gilt für die gesamte Laufzeit des Versicherungsvertrags.
Die freie Vorsorge hingegen ist in Bezug auf die Besteuerung stärker eingeschränkt als die dritte Säule 3A. Dennoch ist auf der Ebene der Einzahlungen der Betrag, der in die Säule 3B eingezahlt werden kann, unbegrenzt. Was Ihre Steuervorteile betrifft, so können Ihre Prämien in Abhängigkeit von den für Sie geltenden kantonalen Gesetzen in reduzierter Form von Ihren Steuern abgezogen werden. Es scheint interessant zu sein zu wissen, dass die Kantone Genf und Freiburg verlockende Steuerabzüge für Lebensversicherungsbeiträge anbieten. Im Gegensatz zur Säule 3A ist diese von der Vermögenssteuer betroffen. Außerdem sind bei Beendigung des freien Vorsorgevertrags Ihr Endkapital sowie dessen Zinsen vollständig steuerfrei.
Die Bedingungen für die Zeichnung einer Säule 3A oder 3B
Unter den Besonderheiten der individuellen Vorsorge der Säule 3A oder 3B erscheint es sinnvoll, die Bedingungen zu erwähnen, die für eine Vertragszeichnung erfüllt sein müssen. Die gebundene Vorsorge ist nämlich Personen vorbehalten, die in der Schweiz wohnen und deren Einkommen der AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) unterliegt. Dabei kann es sich um Arbeitnehmer oder Selbstständige handeln sowie um Personen, die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung erhalten. Es ist möglich, eine gebundene Vorsorge bei einer Bank abzuschließen. Bei einer Säule 3A sind die Begünstigten im Falle des Todes des Versicherungsnehmers gesetzlich festgelegt. Das Kapital würde also zuerst dem Ehepartner oder der Ehepartnerin zustehen, danach den Kindern.
Um einem freien Vorsorgevertrag beizutreten, sind keine Voraussetzungen erforderlich. Unabhängig von der beruflichen Situation oder dem Wohnort kann also jeder in Erwägung ziehen, eine Säule 3B zu eröffnen und Geld darauf einzuzahlen, um für den Ruhestand zu sparen oder einfach nur, um bestimmte Projekte zu verwirklichen. Die freie Vorsorge kann jedoch nur bei einer Versicherung abgeschlossen werden. Was schließlich den Nachlass betrifft, so können die Begünstigten im Gegensatz zur gebundenen Vorsorge frei gewählt werden. Dennoch muss der Pflichtteil beachtet werden.
Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass es durchaus Unterschiede zwischen einer dritten Säule A oder B gibt. Dennoch haben beide Arten der individuellen Vorsorge das gleiche Hauptziel: Ihnen einen Ruhestand ohne Geldprobleme zu ermöglichen. Sie müssen also nur noch diejenige auswählen, die Ihren Bedürfnissen und Erwartungen am besten entspricht, und zwar in Bezug auf die Steuervorteile, die angebotenen Anlagen (Konto, Fonds, Lebensversicherung usw.) und die Bedingungen der einzelnen Verträge. Wenn Sie weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an einen Finanzberater.
Aktualisiert am : 31.01.2024Geschrieben von Joffrey MaitreLeiterin des Bereichs Private Vorsorge bei CompareaErfahren Sie mehr über unser Team klicken Sie hier.